Die Back-Stop-Vereinbarung fördert die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Platzierung der Bezugsrechtsemission und leistet insoweit einen erheblichen Beitrag zur vollständigen Finanzierung des Restrukturierungskonzeptes. Dazu Markus Schürholz, Finanzvorstand der Praktiker AG: „Diese Vereinbarung gibt uns zusätzliche Sicherheit, dass wir die geplante Kapitalerhöhung erfolgreich umsetzen können.
Die Investoren haben mit dieser Vereinbarung ihr Vertrauen in den Erfolg des eingeschlagenen Restrukturierungsprogramms deutlich gemacht. Das kommt auch darin zum Ausdruck, dass wir diese Zusage schon gut zwei Monate vor dem möglichen Termin der Kapitalerhöhung erhalten haben. Diese Vereinbarung sichert die Kapitalerhöhung weithin ab, sie geht aber nicht zu Lasten der bestehenden Aktionäre. Denn alle Aktionäre können weiterhin ihre Bezugsrechte in vollem Umfang wahrnehmen. Nur in dem Umfang, in dem sie das nicht tun, kommt die Back-Stop-Vereinbarung zum Tragen.
Gleichzeitig sind die Erfolgsaussichten für die Kapitalerhöhung – und damit für die gesamte Finanzierung der anstehenden Restrukturierungsmaßnahmen - durch die gestern getroffene Vereinbarung deutlich gestiegen. Deshalb sollte die Back-Stop-Vereinbarung auch dazu beitragen, dass alle unsere Aktionäre wieder mehr Vertrauen in die Zukunft der Praktiker AG gewinnen.“
Zusage (4.10.) schon gut zwei Monate vor dem möglichen Termin; Frei nach Magath: Mitte Dezember ist der Drops gelutscht. |