Das wird eine richtig spannende Meldung. Es wird sehr spannend zu hören, wieviele shares hier teilnehmen werden (ich hoffe sehr viele, denn der Betrag steht fest). Was wir aus gutem Grund nie hören werden, ist, wieviele tatsächlich aus Sicht von Steinhoff anspruchsberechtigt sind und wieviele davon dann letzten Endes dabei und damit endgültig erledigt sind. Wir wissen auch nicht, ob die fixierte Summe sich auf die teilnehmenden shares teilen wird oder die theoretisch anspruchsberechtigten shares miteinbezogen werden. Für die nicht teilnehmenden shares wird Steinhoff Rückstellungen für 3 Jahre zu bilden haben oder eben jene Teile des fixierten Betrages zurückhalten. Der Beginn der 3 Jahresfrist ist in diesem Zusammenhang spannend. Im Schadenersatzrecht beginnt die Verjährungsfrist ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Dies bedeutet, dass der späteste Beginn die Bekanntgabe des Berichts bzw. die Teilveröffentlichung ist.
Ich rechne nicht damit, dass wir die nächsten Tage etwas hören werden, denn bis heute waren ja die Anmeldungen noch möglich. Im nächsten Schritt liegt es dann an den Klagsvertretern ihren Mandanten die Konditionen des möglichen Vergleichs bekanntzugeben und zuzustimmen oder abzulehnen, wobei die Klagsvertreter mit dem Vergleichsbetrag offenbar einverstanden sind und zum Vergleich raten werden.
Einzelkämpfer haben aus meiner Sicht keine große Chance, denn wie sollten diese jemals an Informationen kommen, mit welchen sie die notwendigen Beweise erbringen können (Kläger muss nachweisen). Wenn das Unternehmen wiederum behauptet, dass der nachweisbare Schaden wieder gutgemacht ist, hat der Kläger ohne sehr gute Infos fast keine Möglichkeit das Verfahren zu gewinnen, denn welche Schadenshöhe nachgewiesen werden kann, wissen wir aus gutem Grund nicht. Werden wir erfahren, wer der white knight ist? Vielleicht nie, denn das gebe dem Unternehmen die Möglichkeit diese Zahlung als Schadenswiedergutmachung zu deklarieren. Da hier nichts von Gegenleistung erwähnt wurde, glaube ich auch nicht, dass es je eine geben wird. Ich würde den white knight eher als großen Topf sehen, in welchen jeder, der in eine Haftung kommt/käme seinen Teil einbezahlt. Dass Steinhoff hier nicht mitzahlt, ist auch vollkommen klar, denn Steinhoff ist ja Hauptgeschädigter und hätte ja Schadenersatzansprüch gegen beispielsweise den Wirtschaftsprüfer.
Würde mich nicht überraschen, wenn es so oder ähnlich läuft.
Schönen Abend |