Nach Rücksprache mit der Techniker-Krankenkasse ( Medikamenten-Abteilung in Hamburg), deren Mitglied ich bin, gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen folgendes: Der Hinweis im Arznei-Kompass.de: Ameluz 78MG...., "Das ausgewählte Präparat darf bei Verordnung auf ein Kassenrezept abgegeben werden" besteht seit über 2 Jahren bei allen anderen gesetzlichen Kassen auch.
und jetzt kommt es: Die Behandlung der Aktivischen Kreatose, mit der "Photo Dynamische Therapie" wird bis heute von allen gesetzlichen Krankenkassen n o c h nicht erstattet, da Ameluz ein Bestandteil der Behandlung ist, wird es somit von den gesetzlichen Krankenkassen auch nicht bezahlt, die Rezeptpflicht bestand schon immer, bezahlt wird nur die Behandlung bei gewissen Berufserkrankungen, für die es eine Behandlungsnummer gibt.
Leider sind wir alle einem Fake aufgesessen. Herzl. Grüsse vom Eintreiber
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