heute gab es ja die Dividende ,bei mir zumindest in 2 Teilen. Unter einer Abrechnung stand "Fuehrt gemaess BMF-Schreiben vom 18.01.2016, Randziffer 92, zur Reduzierung der Anschaffungskosten."
ich habe das mal gegoogelt ,gelesen und nicht verstanden. "Die Herabsetzung des Nennkapitals einer Kapitalgesellschaft ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft i. S. des § 20 Absatz 2 EStG. Erfolgt keine Auskehrung des Herabsetzungsbetrages an die Anteilseigner, ergibt sich auch keine Auswirkung auf die Anschaffungskosten der Anteile. Wird der Kapitalherabsetzungsbetrag an den Anteilseigner ausgekehrt, mindert der Auskehrungsbetrag die Anschaffungskosten der Anteile, soweit er nicht auf einen Sonderausweis nach § 28 Absatz 1 Satz 3 KStG entfällt. Zahlungen aus einer Seite 41 Kapitalherabsetzung oder Zahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto können je nach Ein- standskurs auch zu negativen Anschaffungskosten führen (BFH-Urteil vom 20. April 1999, VIII R 44/96, BStBl II S. 698). Soweit der Auskehrungsbetrag auf einen Son- derausweis nach § 28 Absatz 1 Satz 3 KStG entfällt, ist der Herabsetzungsbetrag als Einkünf- te aus Kapitalvermögen nach § 20 Absatz 1 Nummer 2 EStG zu behandeln; eine Minderung der Anschaffungskosten für die Anteile an der Kapitalgesellschaft tritt insoweit nicht ein."
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