Wenn ich eine Aktie, für die ich eine abgeltungssteuerfreie Divi kassiert habe, direkt wieder mit Diviabschlag verkaufe, habe ich zwar nichts verdient, verfüge aber bei meiner Bank über einen papiermäßigen Veräußerungsverlust aus Aktiengeschäften . Wenn ich nun einen Veräußerungsgewinn mit einer anderen Aktie erziele, wird meine Bank mir für diesen Gewinn, bis in Höhe des papiermäßigen Veräußerungsverlustes, keine Abgeltungssteuer abziehen. Folge: Ich habe definitiv den diesbezüglichen Abschlag verdient/ gespart..... Die Sache hat aber einen Haken, dergestalt, dass ich die eingangs erwähnte, abgeltungssteuerfrei kassierte Divi später in meiner Steuerklärung deklarieren muss, wodurch rechnerisch aus der ganzen Geschichte wieder eineNullnummer wird. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil bleibt dennoch, denn mit dem nicht abgezogenen Abschlag kann ich, unter Wahrung meiner steuerlichen Möglichkeiten ( Abgabe der Steuerklärung erst im Dezember des Folgejahres ) fast 2 Jahre arbeiten. |