und in der Vergangenheit ja oft zu Einzelheiten bei vergleichbaren Insolvenzen Bescheid wussten. Mich beschäftigt noch eine Frage, die ich durch das Lesen von Meldungen nicht lösen bzw aufklären konnte. Ich kann mich daran erinnern mal gelesen zu haben, das die Meldepflichten auch während einer Insolvenz bestehen bleiben. Ich meine die Pflichtmitteilungen bei Über /Unterschreitung der Meldegrenzen. Im Post. 1 hier steht ja als sozusagen ganze alte Sache, die Sparkassen und so weiter. Ist von vorgestern, ok-klar. Aber haben denn inzwischen alle anderen Meldepflichtige gemeldet das sie die entsprechenden Grenzen unterschritten haben ? Zeit würde es ja wenn man 5413 bzw den Fall annimmt. |