ob wir nur über die Vergangenheit und die gemachten Fehler trauern und den überzahlten Steuern nachweinen,den Verantwortlichen Strafe und Sühne zukommen lassen wollen,dies aber vielleicht nicht geschieht,oder zumindestens nicht so bald,ist nicht relevant. Relevant,war der Aktiencrash 2018.Da wurde das Unternehmen Steinhoff erstmal bekannt und Investoren sind auf die vermeintlich billige Aktie gestoßen,die mindestens für einen Zock und einen kurzen Rebound gut war. Und kurz vor dem Ziel einer gewaltigen und fast einmaligen Restrukturierung und einem Vergleich stehen wir nun im Still gestanden. Die überzahlten Steuern können je nach finanzjuristischer nationaler Regelung,entwederr gar nicht,zu einem gewissen Teil,oder auch vollständig mit zukünftig zu leistenden Steuern verrechnet werden. Am günstigsten ist es bei Matress-Firm nach dem Chapter 11. Also hier ist nichts verloren,aber erstmal muß die Gesellschaft den Vergleich schaffen,Teilentschuldet werden,um dann auch Gewinne zu generieren,nicht nur Zinsschulden anzuhäufen,sondern auch ( legale !) Wettbewerbsvorteile mit der Steuerverrechnung bekommen zu können. |