Der Formwechsel einer AG in eine SE ist steuerlich ein Nullum, weil es vorher und nachher eine Kapitalgesellschaft ist. Da ändert sich steuerlich nichts, weder bei der Verrechnungspreisdokumentation noch bei einer etwaigen Hinzurechnungsbesteuerung.
Meine damalige Vermutung, dass das mit der Mitarbeiterzahl zusammenhängt, hatte ich erstens aus den entsprechenden Zahlen im Geschäftsbericht abgeleitet, und daran, dass dies häufig der (Haupt-)Grund für den Weg in die SE ist - Ockhams Rasiermesser sozusagen. Ob meine Vermutung hier bei uns wirklich richtig ist, weiß ich natürlich auch nicht und ob man/RS das zugibt, falls es so sein sollte, steht dann auch noch mal auf einem anderen Blatt Papier.
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