Ich hatte diese Information, dass bei Refinanzierung der Kredite eine 15% Entschädigung zu leisten ist hier aus dem Forum entnommen und mir das bei meinen Unterlagen notiert.
Es könnte aber gut möglich sein, dass ich mich eventuell auch bei den Krediten vertan hab. Hab mir nur die Information notiert, dass diese 15% fällig sind nicht welche Seite im Forum das genau gepostet wurde.
Ich gehe jetzt davon aus, da ich auch keinen Passus dazu in Dokumenten gefunden habe das diese 15% nicht zur Anwendung gelangen. Womit es Steinhoff möglich sein sollte nach einem Vergleich bei den Klagen und zb. den testierten Zahlen für 2019 auf Basis eines postiven Ausblick für 2020 in den nächsten Monaten eine Refinanzierung der Schulden vorantreiben kann. Für eine Refinanzierung der Schulden wäre ein Vergleich bei den Klagen für mich essentiell. Auch wenn die Vermögenswerte jetzt zum Teil in neuen Gesellschaften ist, ist die Bonität von Tochterunternehmen in der Regel nie besser als jene der Mutter. Eine schwache Finanzkraft der Mutter die eine Tochter kontrolliert schränkt die Bonität der Tochter auch immer sehr stark ein. Deswegen sehe ich einen Vergleich der Klagen vor einer möglichen Refinanzierung. Auch würde Steinhoff nach einer Refianzierung finanziell besser dastehen was die Verhandlungsposition mit den Klägern auch verschlechtern würde.
Warten wir hier noch auf die finale Bestätigung seitens IR. Wenn dies bestätigt wurde wären das sehr gute News. Eine Refinanzierung der Schulden und Einigung bei den Klagen wäre ein Game Changer bei der Bewertung der Aktie.
Möchte mich für die vermutliche Falschinformation in meinem "Update" Posting entschuldigen. |