Das Anteilsverhältnis 80/20 bedeutet, dass der Wert der CVRs zu 80 Prozent an die Gläubiger und zu 20 Prozent an die Aktionäre (nicht Begünstigte außen vor) zu verteilen ist. Das bedeutet, wenn ein CVR den Wert von 1 Euro hat, bekommen Gläubiger 80 Cent und Aktionäre 20 Cent und zwar entsprechend der Anzahl an gehaltenen (begünstigten) Anteile und wenn ein CVR weniger oder mehr wert ist, dann entsprechend mit dem Verhältnis 80/20 aufgeteilt. Es geht also nicht darum, dass die Zahl von 21,348 CVRs richtig oder falsch ist, denn die endgültige Gesamtzahl der begünstigten CVRs werden wir noch erfahren. Um bei deinem Beispiel von 10 Cent zu bleiben, wenn also ein CVR 10 Cent wert sein sollte, werden Aktionäre, die begünstigt sind, 2 Cent erhalten (Anteil der sanktionierten Begünstigten außen vor). Nur so macht die Aussage von LDP vom 15.12. Sinn, wonach er sagte, wir freuen uns Ihnen mitzuteilen …..!
Und natürlich wollen die Hedgefonds mit den CVRs Milliarden machen, oder glaubst du wirklich, dass ihnen 80 Prozent aus einer Milliarde genügt? Ich glaube es nicht! Aber klar ist, zuerst müssen die Schulden getilgt werden und in diesem Zusammenhang hängt alles vom Wachstum und davon ab, wie man die Assets veräußern wird. Natürlich kann am Ende ein CVR auch nichts wert sein, aber wäre es so, hätten die Hedgefonds keinen Grund gehabt, sich dafür im Rahmen des Whoa-Verfahrens dermaßen stark zu machen.
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