In der gestrigen Widerspruchsverhandlung vor dem Landgericht Berlin - Az. 27 O 504/09 - kam es nach einer Diskussion und einem hartnäckigen den Kampf um die Aufnahme von Anträgen ins Protokoll nach mehr als einer halben Stunde zu keinem Urteil.
Der Antragstellervertreter beantragte die einstweilige Verfügung zu bestätigen. Wir beantragten die Ablehnung des Richters Herrn Mauck und der Richterinnen Frau Kuhnert und Frau Roßfeld wegen Befangenheit. Jetzt haben wir 14 Tage Zeit, die Besorgnis der Befangenheit ordentlich zu begründen.
Interessant war, dass Richter Herr Mauck bei der Übergabe unsererseits von mehr als hundert Seiten mit Ausdrucken zu Frick aus dem Internet mitteilte, dass ihm Herr Frick aus vielen Prozessen gut bekannt sei, denn gegen Herrn Frick werden mehr als tausend Prozesse beim Landgericht Berlin geführt. Es bestehe schon ein öffentliches Interesse, darüber zu berichten, bestätigte Richter Herr Mauck.
Weshalb über einen konkreten Betrag aus einem Vergleich, den Herr Frick an den Kläger zu zahlen bereit war, nicht berichtet werden darf, hat Richter Mauck allerdings nicht begründet. Richter Mauck konnte auch nicht bestätigen, dass eine im Gerichtssaal zwischen den Parteien vereinbarte Verschwiegenheti, für die im Saal sitzenden Berichterstatter / Journalisten verbindlich ist. |