Selbst wenn er schriebe "Kaufen Sie jetzt...!", würde das keine Unterschied machen, denn im Disclaimer steht, daß die Informationen in seinem BB keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren darstellt.
Allerdings steht dort auch "Alle in dieser Ausgabe veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältigen Recherchen." Da es bei Stargold selbst für eine Laien wie mich sehr einfach war herauszufinden, daß es eine Luftnummer ist, könnte man ihn evtl. wegen wissentlicher Fehlinformation drankriegen. Es wird ihm wohl keiner abnehmen, daß er sich da einfach ein bisschen geirrt hat. Ob das bei Gericht reicht (Im Zweifel für den Angeklagten), steht natürlich auf einem anderen Blatt
Nun ist aber auch wieder gut mit MF, dazu gibt es genug andere Fäden auf Ariva. |