STEINHOFF Reinkarnation

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neuester Beitrag: 16.12.24 13:26
eröffnet am: 28.03.23 14:14 von: Sandra1990 Anzahl Beiträge: 20784
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29.03.23 11:58
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1118 Postings, 1416 Tage SouthernTraderWHOA

Natürlich hat Steinhoff das WHOA-Verfahren als Alternative zum Enteignungsplan vom 15.12. schon lange vorbereitet und durchgerechnet. Das war m.E. so zu erwarten. Es entspricht, wie der Plan vom 15.12., der Forderung der Mehrheit der Hedgefonds, und läuft auf eine entschädigungslose Enteignung und ein Delisting hinaus. Das wissen wir alles seit Dezember 2022.

Aber wir wissen auch, dass Steinhoff schon einmal ein WHOA-Verfahren beantragt und sich dann mit Conservatorium geeinigt hat.

Quelle: https://www.nortonrosefulbright.com/en/knowledge/...2/the-netherlands

Für das Ansehen des Kapitalmarkts in den Niederlanden wäre es eine Katastrophe, wenn die Hedgefonds mit ihren Plänen durchkommen würden. Wenn es also bis dahin keine Einigung mit den Hedgefonds gibt, wird das Gericht auf der Grundlage einer ausführlichen Prüfung aller Seiten eine Entscheidung treffen, die auf eine Sanierung hinausläuft.

Ich vertraue weiterhin darauf, dass die Niederlande als Rechtsstaat nicht zulassen werden, dass Hedgefonds ein stark verschuldetes Unternehmen ausplündern, die Aktionäre enteignen und den Konzern von der Börse nehmen. Zudem bin ich gespannt auf die Klagen, die jetzt kommen werden, weil nicht nur die über die SdK gebündelten Aktionäre, sondern viele andere Stake- und Shareholder mit dem Vorgehen nicht einverstanden sein werden.

Die Spiele haben begonnen! Es könnte ziemlich schmutzig werden.

Nur meine Meinung, keine Handlungsempfehlung!  

29.03.23 11:59
1

392 Postings, 648 Tage Aceitunas@Jaap Peer danke dir hatte ich so vermutet

und die Advokaten von AMS  sprechen Niederländisch :) und helfen gerne der SdK mit weiterer Unterstützung :)
Danke  

29.03.23 12:01
7

625 Postings, 1209 Tage bängOperatorRechtlich wird der Vorstand

als Angestellter des Unternehmens gezwungen sein, ein WHOA anzustreben. Nur der Inhalt des Vorschlags ist scheinbar egal :)

Das Ganze ist so absurd, dass es echt lustig ist. Da gibt es neuerdings einen tollen Ansatz in den NL die Eigentümerposition ggü Gläubigern im Sinne des Überlebens eines Unternehmens zu stärken und was macht das Management - schlägt im Zuge dessen die Enteignung der Eigentümer vor. Nur bei Steinhoff.  

29.03.23 12:15
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814 Postings, 1613 Tage Steinmätzchen@Red Wood

" Leider ist das WHOA auch für eine solvente Liquidierung gedacht, dies ist Bestandteil eines WHOA bzw. kann Bestandteil davon sein. "

Das hab ich nicht gewusst und es verbessert die Umstände nicht gerade. Wenn der Richter geneigt wäre eine solvente Liquidation im WHOA zu sanktionieren und als Bedingung fragt, welcher Anteil davon den Aktionären zugedacht ist, dann wird SH argumentieren, man habe den Aktionären eine 20% Beteiligung angeboten, diese wurde abgelehnt.... Und : Auch wenn der Wert der Beteiligung nicht bezifferbar war, so kann man definitiv davon ausgehen im Falle einer Abwicklung bei Insolvenz würde noch weniger bis gar nichts übrig bleiben...

Im Moment zieht mich das etwas in den Keller... :-(

 

29.03.23 12:15
1

2483 Postings, 2040 Tage CoppiDas ist der Skandal 2.0

29.03.23 12:20
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625 Postings, 1209 Tage bängOperator@Steinmätzchen

20% an einer neuen Firma ohne Stimmrechte und ohne jeglichen Schuldenschnitt, wo Voraussetzung für einen Wert des Anteils ist, dass die Assets schneller als 10% Zinsen/Jahr wachsen.

Wenn das Gericht das als fairen Vorschlag sieht und meint: Bitte machen!, dann habe ich auch meinen Frieden mit der ganzen Sache, denn dann hat kann man das System vergessen.

So wie ich das WHOA lese (als Nichtjurist) geht es hier eben um einen Sanierungsansatz ohne juristische Spitzfindigkeiten, Erpressungsversuche, Knebelverträge, Power Moves etc. Wir werden ja bald sehen, wie Steinhoffs Vorschlag ankommt.  

29.03.23 12:22
10
Hier eine interessante Zusammenfassung des WOAH-Verfahrens und dessen Zweck.
Das WOAH gilt als sehr modernes Restrukturierungsinstrument und zeichnet sich unter anderem durch Flexibilität und geringe Kosten aus. Der niederländische Gesetzgeber hat sich hierbei am amerikanischen Chapter 11-Verfahren sowie an dem englischen scheme of arrangement orientiert. Die Zukunft wird zeigen, ob die Niederlande – wie zum Teil erwartet – mit dem WOAH eine internationale Vorreiterrolle für Unternehmensrestrukturierungen einnehmen können. Privatpersonen sowie Banken und Versicherern nach dem Gesetz über die finanzielle Aufsicht (ndl. Wet op het financieel toezicht) steht das Restrukturierungsverfahren nach dem WOAH nicht zur Verfügung.

Ziel des Restrukturierungsverfahrens ist die Umstrukturierung der Schulden eines Unternehmens mittels eines privaten Vergleichs (ndl. onderhands akkoord) mit den Gläubigern und Gesellschaftern. Dem Grundsatz nach ist der Vergleich auf die Fortführung des Unternehmens ausgerichtet, Ziel kann aber auch dessen Liquidation sein. Ein wichtiges Element ist die Möglichkeit, einen von einem Teil der Gläubiger (genauer: einer Gläubigerklasse) angenommenen Vergleich per Gerichtsurteil genehmigen (ndl. homologeren) und damit für alle in das Vergleichsverfahren einbezogenen Gläubiger bindend festzustellen zu lassen.

Der Schuldner kann das Restrukturierungsverfahren mit der Hinterlegung einer entsprechenden Erklärung bei Gericht beginnen. Allerdings können auch Gläubiger sowie Gesellschafter das Restrukturierungsverfahren initiieren, indem sie vom Gericht einen Restrukturierungsexperten ernennen lassen, der in der Folge einen Vergleichsvorschlag erarbeitet und unterbreitet. Auf diese Weise kann den Gläubigern ein Vergleichsvorschlag auch ohne bzw. gegen den Schuldner unterbreitet werden. Der Vergleich kann in einem Forderungsverzicht, einem Zahlungsaufschub oder auch in einer Umwandlung von Forderungen in Anteile am Unternehmen (debt to equity) bestehen. Für die Entscheidung über den Vergleichsvorschlag wie auch für die Zuweisung der Quotenauskehrung werden die Gläubiger in Gläubigerklassen eingeteilt. Grundsätzlich ausgenommen von dem Vergleich sind Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerrechte. Der Vergleich kann allen Gläubigern oder nur einem Teil vorgelegt werden. Der Vergleichsvorschlag weist zum einen den sog. Reorganisationswert aus, der bei Zustandekommen des Vergleichs voraussichtlich erzielt werden kann, und zum anderen den Liquidationswert bei Durchführung einer Insolvenz.

Bei der Abstimmung innerhalb der Gläubigerklassen gilt für das Mehrheitsergebnis eine 2/3-Schwelle: Die zustimmenden Gläubiger müssen 2/3 des Kapitals auf sich vereinen, für das ein Votum abgegeben wurde. Binnen sieben Tagen wird das Abstimmungsprotokoll erstellt und zugänglich gemacht. Hat mindestens eine Gläubigerklasse dem Vergleich zugestimmt, besteht anschließend die Möglichkeit, den Vergleich dem Gericht zur Genehmigung vorzulegen. Das Gericht prüft unter anderem, ob mit dem Vergleich die gesetzliche Gläubigerrangfolge eingehalten wird (absolute priority rule). Der Vergleich kann sowohl für einzelne widersprechende Gläubiger oder Gesellschafter innerhalb einer Gläubigerklasse als auch für eine ganze widersprechende Gläubigerklasse entgegen ihrem Widerspruch bindend festgestellt werden (cram-down und cross-class cram-down). Bei der Verteilung erfolgt eine Gleichbehandlung aller Gläubiger zum Nachteil der absonderungsberechtigten Gläubiger. Gegen das Gerichtsurteil sowie andere gerichtliche Entscheidungen im Rahmen der Restrukturierung stehen grundsätzlich keine Rechtsmittel offen.

Für das gesamte Restrukturierungsverfahren nach dem WHOA, das wahlweise nicht-öffentlich oder öffentlich durchgeführt werden kann, soll der Zeitrahmen nur wenige Monate sein. Es läuft in Eigen­verwaltung des Schuldners ab (debtor in possession), eine Möglichkeit, die nach dem bisherigen Insolvenzrecht in den Niederlanden unbekannt war. Für die Dauer des Restrukturierungsverfahrens kann innerhalb einer sog. „Abkühlungsphase“ (ndl. „afkoelingsperiode“) von vier bis maximal acht Monaten die Aussetzung von Gläubigerrechten beantragt werden.  Während dieser Phase können unter anderem Zwangsvollstreckungen und die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen ausgesetzt werden. Zudem werden Insolvenzanträge ausgesetzt.

Ein weiteres wichtiges Element des WOAH ist die Vertragsbeendigungsoption. Der Schuldner kann mit dem Antrag auf Genehmigung des Vergleichsvorschlags auch die einseitige Kündigung eines Vertrages beantragen. Stimmt das Gericht zu, wird der Vertrag mit einer maximalen Frist von drei Monaten ab der Genehmigung des Vergleichsvorschlags kraft Gesetzes gekündigt. Eine vergleichbare Möglichkeit sah der Entwurf des deutschen StaRUG zunächst vor, wurde aber im Rahmen des deutschen Gesetzgebungsverfahrens schließlich wieder gestrichen; hier besteht insoweit ein deutlicher Unterschied zwischen dem niederländischen WHOA und dem deutschen StaRUG.

Es wird sich jetzt in Zukunft erweisen müssen, inwieweit das als modern und pragmatisch bezeichnete WHOA in der niederländischen Restrukturierungspraxis auf Zustimmung stoßen wird. Es enthält zahlreiche Besonderheiten, die dem bisherigen niederländischen Insolvenzverfahren unbekannt waren. Angesichts des Umstands, dass der niederländische Gesetzgeber das WHOA ausdrücklich nicht als Umsetzung der europäischen Restrukturierungsrichtlinie deklariert hat, bleibt abzuwarten, wie sich die europäische Rechtsprechung (EuGH) im Rahmen der Auslegung dieser Richtlinie im Einzelnen zum WOAH verhält.

Quelle: https://www.schultze-braun.de/newsroom/...ndigungsoption-eingefuehrt/
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Gruß
Prof.Dr.Weissnix

Rechne immer mit dem Schlimmsten...
und Du kannst nur positiv überrascht werden :-)

29.03.23 12:28
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693 Postings, 2614 Tage Proty1SdK

Ich habe der SdK meinen unten stehenden Beitrag ûbermittelt. Es wurde mir mitgeteilt, dass die zuständigen Kollegen davon in Kenntnis gesetzt werden.

"Pervertierung des WHOA

Da wacht man auf und wird sofort mit einem erneuten Enteignungsvorschlag konfrontiert. Wenigstens ist das „Management“ nicht mehr „pleased“ diesen Vorschlag einzubringen….(Bitte nicht vergessen, dass wir den Gläubigern „Early Bird Fees“ bezahlt haben, um der Transaktionsaktion, die abgelehnt wurde, zuzustimmen (sic!)).



1) Meiner Meinung nach ist das vorgeschlagene WHOA ILLEGAL! Warum? Durch diesen Vorschlag werden nicht nur die Inhaber enteignet, sondern die Gläubiger würden Ansprüche erhalten, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ÜBER ihren eigentlichen Forderungen liegen, die sie im Falle einer Insolvenz erhalten würden!



Hier sollte die SdK zu aller erst ansetzen.



2.1) Sonderprüfung muss umgehend gestartet werden, um den MF Deal, das Aktienregister (wir habe Namensaktien, sollten dort mehr als die eigentlichen Aktien registriert sein, haben einige ein Problem), die CPUs (Res Judica existiert zu unseren Gunsten in Südafrika (Richter Bolzarek), die CVAs (bei denen wir mit MEHR Schulden zu immer noch 10%! Raus sind), die Aktienverkäufe von Pepkor und Pepco, den LSW (Seifert-Deal) etc. zu untersuchen.

2.2) Unternehmensbewertung ausarbeiten. Sollten die Werte hier über bzw. nahe den Forderungen liegen hat das Management durch ihre Aussage zum 15. Dezember, dass die Schulden die Werte übersteigen werden, ein Problem. Ferner können wir somit den Vorschlag des Managements torpedieren. Auch würden evtl. Klagen mit in das neue Konstrukt übertragen werden.



3) Einbringen eines eigenen Vorschlags oder mehrerer Vorschläge

3.1) Maximalforderungen, die aufzeigen, dass die Gläubiger, wie Steinhoff selbst in der Präsentation zur HF angab, bereits mehrere Milliarden erhalten haben, illegale CPUs besitzen etc., um einen Schuldenschnitt sowie einen niedrigeren Zinssatz durchzusetzen (Sollte unsere 1. Priorität sein). Hierbei sollten wir auch anmerken, dass es sich hierbei nicht um die ORIGINALGLÄUBIGER handelt!

3.2) Zugeständnisse: Akzeptieren aller Gläubigerforderung (rund 10 Mrd.) bei neuen Zinssätzen zu 3-6% für X-Jahre (ohne Verwässerung).

3.3) Zugeständnisse: Schuldenschnitt und dafür 10% Zinsen (ohne Verwässerung).

3.4) Transferaktionsneufassungungen: Keine Zinszahlungen, Werteveräußerung nach 3-5 Jahren, wobei die Gläubiger zuerst bedient werden und wir den kompletten Rest bekommen (o.ä.)



4) Handelsort Deutschland: In der EQS von gestern steht, dass man die Aktien delisten möchte und dafür das OK aus Südafrika braucht. Hier gibt es kein Wort über Deutschland (Frankfurt). Das Aktienrecht in Deutschland sieht jedoch eine Abfindung für das Delisting vor! Des Weiteren müssen 95% dafür stimmen! Dies ist jedoch recht unrealistisch.



Es sieht nach einer ao HV aus. Hier sollte die SdK sich um Möglichkeiten bemühen, bei denen keine erneuten Bankbestätigungen für weiteres Geld von Nöten sind. Evtl. auch das Management zur Rückerstattung der Gelder für die erste HV zwingen. Ein Beispiel wäre, dass wir lediglich einen Screenshot mit Datum unseres Depots an Computershare senden. Da wir im Aktienregister stehen, können die das unentgeltlich Gegenprüfen.



5) Absetzung des Managements: Durch das Verhalten des Managements, ist es für die Eigentümer (uns) untragbar geworden. Hier sollte die SdK auch sofort handeln. Man kann ja an friedlichen Lösungen mit den Gläubigern interessiert sein, jedoch sollte dies nicht unter der Führung dieses Managements laufen.



6) Sollten die obigen Punkte nicht durchsetzbar sein und ein WHOA wie von Steinhoff vorgeschlagen stattfinden, so bleibt uns die Möglichkeit eine Insolvenz zu beantragen, denn eine Insolvenz würde uns wenigstens die Chance von größer 0 wahren in Gegensatz zu komplett 0."  

29.03.23 12:31
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68 Postings, 3586 Tage Sash1909Halbjahreszahlen

Hey,

aufgrund der übergelagerten Themen, hört man operativ sehr sehr wenig.

Ungeachtet der derzeitigen Diskussion ist meine Frage:
Haben die Halbjahreszahlen und etwaige Entwicklungsaussichten überhaupt noch einen Einfluss auf die weiteren Entscheidungen ?

Nach 421 Mio EBIT (Peco, Pepkor, Greenlit) für das erste HJ 2022 sowie 162 Profit 1. HJ von Mattress ist ja zumindest für den ersten Teil mit einer Steigerung auf roundabout 500 Mio EBIT zu rechnen.
Für den Fall eines Jahresebit von > 1 Milliarde (ohne Mattress)  und der Aussicht auf weitere Steigerungen könnte trotz der erdrückenden Schulden eine Aussicht bestehen.


PS: Wenn man es sich malen könnte, dann sollen die Gläubiger einfach auch die 2 Hälfte von Mattress bekommen und die Schulden reduzieren sich auf 8 Milliarden ... dann könnten wir auch 10 % die nächsten Jahre stemmen und müssen den Gewinn entsprechend steigern, um dann auch eine Aussicht auf eine Rückzahlung der Schulden zu haben.  

29.03.23 12:36
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814 Postings, 1613 Tage Steinmätzchen@bängOperator

Ich seh das wie du. Was hier läuft, ist mit riesengroßer Sauerei noch sehr stark verniedlicht. Ich hätte keine Sorgen, wenn die Causa Steinhoff von der Justiz grundsätzlich aufgerollt würde, bis in den letzten Winkel, was hier und warum seit 2017 gelaufen ist.

Allerdings wird das vielleicht nur ein Wunsch bleiben. Hoffen wir mal, wir haben zumindest im WHOA ein niederländisches Pendant zu Fr. Slingers und Hr. Bonzalek auf dem Richterstuhl....  

29.03.23 13:09
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154 Postings, 728 Tage Investor2507@proty1

könntest du so wie deinen eigenen Beitrag bitte auch die wichtigen Infos von Jaap Peer an Herrn Bauer senden? Ich denke, die SDK ist dankbar über Hinweise und verarbeitet dies auch.  

29.03.23 13:09
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1118 Postings, 1416 Tage SouthernTraderGemengelage

Folgende Punkte noch, die sich im Laufe der Auseinandersetzungen als hilfreich erweisen könnten:

1) Die Grundlage, auf der die Hedgefonds die Schulden der Gläubiger "günstig" erworben haben, ist weitgehend unbekannt. Hier wäre insbesondere zu untersuchen, ob Mitwisser bzw. Akteure des 2017er-Skandals involviert sind. Dafür bräuchte man aber den PWC-Bericht, den Steinhoff bislang nicht veröffentlicht hat.
2) Verhandelt wird nicht mit den Hedgefonds, sondern mit deren Anwälten. Angesichts der großen Zahl der Akteure ist hier genau zu prüfen, ob etwaige Interessenkonflikte vorliegen. So viele auf Aktien-, Kapitalmarkt- und Finanzierungsrecht spezialisierte Anwälte/Kanzleien gibt es in SA und NL nicht. Wer da conflicted ist, ist raus.
3) Etwa 1/3 der Hedgefonds hat den Plänen vom 15.12. NICHT zugestimmt. Wenn wir herausfinden, welche das waren, könnten wir versuchen, einen Keil i9n die Gläubigerfront zu treiben. Etwa, indem die SdK den Medien entsprechende Hinweise gibt. Auch wenn es nicht sehr wahrscheinlich ist, dass sich einer der Hedgefonds öffentlich äußert.

Ich bleibe zuversichtlich, auch wenn das ein ganz dickes Brett wird, was jetzt gebohrt werden muss!  

29.03.23 13:12
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392 Postings, 648 Tage AceitunasAntworten der AGM Fragen

https://www.steinhoffinternational.com/downloads/...AGM-questions.pdf
Antwort der Steinhoff International Holdings N.V. auf offene Fragen von
Dr. M. Liebscher im Namen der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
während der Hauptversammlung 2023
29. März 2023
1 Einleitung
1.1 Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV" oder die "Gesellschaft") antwortet hiermit auf zwei offene
Fragen, die von Herrn Dr. M. Liebscher im Namen der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
anlässlich der Jahreshauptversammlung am 22. März 2023 (die "Hauptversammlung 2023").
1.2 Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Dokument verwendet, aber nicht anderweitig definiert werden, haben die jeweilige
Bedeutung, die in Anhang 1 des von der Gesellschaft am 8. Februar 2023 im Zusammenhang mit der Transaktion veröffentlichten
Februar 2023 im Zusammenhang mit der Transaktion und der Hauptversammlung veröffentlicht wurde (das "Rundschreiben").
2 Unbeantwortete Fragen
2.1 Frage 1: Wann wusste Steinhoff, dass das Eigenkapital der Gesellschaft auf einen Betrag gesunken war, der
die Hälfte des eingezahlten Teils des Kapitals der Gesellschaft erreicht oder unterschritten hat? Warum hat der
Vorstand nicht vor dem 8. Februar 2023 eine Hauptversammlung einberufen?
2.2 Antwort 1: Der Vorstand hat diese Frage ursprünglich in Bezug auf den Einzelabschluss der Gesellschaft für das
Jahresabschlusses der Gesellschaft für das am 30. September 2018 endende Geschäftsjahr durch die
Einberufung der Jahreshauptversammlung am 19. Juli 2019 aufgeworfen. Auf der Jahreshauptversammlung
die am 30. August 2019 stattfand (die "Hauptversammlung 2019"), erörterte der Vorstand
Maßnahmen zur Bewältigung der sich verschlechternden Eigenkapitalsituation erörtert und die Hauptversammlung hat auf
Die Hauptversammlung beschloss auf Vorschlag des Vorstands, das gezeichnete Kapital der SIHNV durch Herabsetzung des
Nennwert der SIHNV-Stammaktien von 0,50 € auf 0,01 € je Aktie herabzusetzen.1
2.3 Neben der Kapitalherabsetzung hat der Vorstand auf der Hauptversammlung 2019 folgende Maßnahmen beschlossen
AGM identifiziert wurden, umfassen:
2.3.1 die Umstrukturierung der Schulden;
2.3.2 Aufarbeitung des Rückstands bei der Finanzberichterstattung;
2.3.3 das Management des Prozessrisikos; und
2.3.4 die Wiederherstellung des Wertes des Unternehmens.
2.4 Die Maßnahmen 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 wurden anschließend erreicht. Die Maßnahme 2.3.1 (Schritt 3 des
des dreistufigen Strategieplans) war der verbleibende Schwerpunkt im vergangenen Jahr.
1 Die entsprechende Einberufungsmitteilung und das Protokoll sind abrufbar unter: https://www.steinhoffinternational.com/shareholder-meeting.php.
2
2.5 Bei der Erstellung des Einzelabschlusses der Gesellschaft für das am 30. September 2022 endende Geschäftsjahr
30. September 2022 endete, wurde dem Vorstand klar, dass das Eigenkapital der Gesellschaft als Eigen
vermogen) der Gesellschaft als Einzelgesellschaft auf einen Betrag gesunken war, der weniger als die Hälfte des eingezahlten und eingeforderten
des eingezahlten und eingeforderten Teils des gezeichneten Kapitals der Gesellschaft (gestorte en opgevraagde deel
van het kapitaal).
2.6 Die Vermutung des Vorstandes hinsichtlich der Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft wurde bestätigt durch
Mazars Accountants N.V.'s unabhängige Prüfung bestätigt. Wie im Jahresbericht 2022, der am 27. Januar 2023 (einschließlich des Bestätigungsvermerks, der vom selben Datum datiert), hat die
die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft die Einberufung einer Hauptversammlung zur Erörterung notwendiger
Maßnahmen. Wie in der Einberufung zur Hauptversammlung 2023 angekündigt, die am 8. Februar
2023 veröffentlicht wurde, fiel die zu diesem Zweck abzuhaltende Hauptversammlung mit der Hauptversammlung 2023 zusammen, was nach niederländischem Recht ausdrücklich
nach niederländischem Recht ausdrücklich erlaubt ist.2
2.7 Die Eigenkapitalposition der Gesellschaft im Sinne von Abschnitt 2:108a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wurde
auf der Hauptversammlung 2023 als separater Tagesordnungspunkt behandelt. Zu den Maßnahmen, die auf der Hauptversammlung 2023
die Transaktion und bestimmte mögliche Alternativen dazu.
2.8 Frage 2: Warum wurde die Stellungnahme von EY SaT, wie sie auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht wurde, nicht unterzeichnet?
2.9 Antwort 2: EY SaT hat im Anschluss an die Hauptversammlung 2023 bestätigt, dass sie im Einklang mit ihren internen Richtlinien
keine von ihr ausgestellten Fairness Letters unterzeichnet. Auf der Jahreshauptversammlung 2023 wurde daher versehentlich
fälschlicherweise angegeben, dass SIHNV eine unterzeichnete Kopie der Stellungnahme von EY SaT zur Verfügung stellen kann.
2.10 EY SaT hat jedoch erneut bestätigt, dass die auf der Website des SIHNV veröffentlichte Stellungnahme die endgültige
Fassung ist.
Übersetzer deepl.com  

29.03.23 13:13
1

8974 Postings, 7249 Tage 123456a@Proty1

Ich hoffe Du bist nicht sauer, denn ich hatte Deine Infos direkt an Herrn Bauer gesendet.  

29.03.23 13:13
3

7066 Postings, 2566 Tage Manro123SdK wird schon handeln

Mehrere Sachen müssen schnell nun gehen. Definitiv Sonderprüfer bestellen, Anwälte auf die CPUs los lassen. Der vorliegende Whoa Abschluss ist abzulehnen und einen neuen zu erstellen. Das Management sollte ebenfalls komplett entlassen werden  

29.03.23 13:26
4

154 Postings, 728 Tage Investor2507@jaap peer

ihr Deutsch ist sehr gut - bitte senden sie ihr Wissen und Informationen weiterhin an Herrn Bauer.
Wenn ich ihr Deutsch verstehe, dann kann die SDK das auch.

Herzlichen Dank für Ihre Mühe.  

29.03.23 13:26
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11 Postings, 648 Tage Typ007.. vorgehen .

Hinsichtlich der kurzen Zeit welche uns hier bleibt müssen wir uns Strukturieren.

Die SDK wird sich denke mal diese Woche melden da Sie die Informationen erst einmal Verarbeiten und Analysieren müssen.
Bezüglich Senden von Informationen an die SDK vielleicht könnte man eine Arbeitsgemeinschaft machen und 2 oder 3 User hier Sammeln die Informationen, Vorschläge und Ideen und bereiten diese dann für die SDK auf ?


Somit können wir filtern was Doppelt ist und welche Informationen gut oder schlecht sind und die SDK Arbeiten lassen weil jetzt kommt richtig viel Arbeit auf die SDK zukommt.

 

29.03.23 13:32
5

2234 Postings, 1216 Tage AlSteck@Manro123 Steinhoff hat aufgefordert Vorschläge zu

übermitteln, damit diese eingearbeitet werden können.
Einfach nur die Vorschläge abzulehnen ist dann wohl viel zu wenig und Steinhoff könnte sich darauf zurückziehen, dass die Shareholder ja keine eigenen Vorschläge gemacht haben.

Von daher sehe ich es als dringend notwendig, dass die SdK an Steinhoff mit einem Gegenvorschlag herantritt.

Aktuell hat die SdK aber kein Mandat in unserem Auftrag zu handeln. Es muss also auf jeden Fall noch das Mandat von jedem einzelnen erteilt werden.  

29.03.23 13:38
1

625 Postings, 1209 Tage bängOperatorWir können wohl davon ausgehen, dass uns SdK/AMS

geistig, informationsmäßig und auch operativ in Sachen WHOA weit voraus sind. Warten wir mal auf das nächste Webinar/Newsletter  

29.03.23 13:38
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707 Postings, 1788 Tage WallnussSdK ist Aktionär

dann brauchen die kein Mandat.

LG

Der Wallnuss  

29.03.23 13:42
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233 Postings, 696 Tage TP_2Deshalb eine eqs und Sens

Es wurde doch bereits vorgeschlagen, dass man die Änderungswünsche bzw. das komplett andere Modell eben nicht nur an Steinhoff schickt (die sich dann blöd stellen), sondern auch per eqs und SENS veröffentlicht.

Da kann man dann alles reinpacken
- Empörung über dieses aktionärsfeindliche Enteignungsvorhaben
- Verunglimpfung der vermeintlichen CPU Holder, und Infragestellen der CPUs an sich
- Klarstellen wieviele Millionen die Hedgefonds dann tatsächlich generieren
- Aufforderung zum Rücktritt des Managements wegen Veruntreuung bzw. Misswirtschaft
- Unser alternatives Modell zur echten Rettung des Unternehmens
- Aufruf zur Bündelung der Interessen unter der SDK
- Unser alternativer Vorschlag mit den Eckwerten Schuldenschnitt, geringerer Zinssatz, IPO oder Verkauf Mattress Firm, Greenlit Brands
- und so weiter

Aber das sollte schnell passieren, denn der Ausverkauf und die Verlustrealisierung vieler Aktionär finden unvermindert statt. Ich bleibe momentan nur noch aus Trotz drin, und aus Hoffnung , dass die SDK noch was erreicht.  

29.03.23 13:44
2

154 Postings, 728 Tage Investor2507@AlSteck

ich glaube nicht, dass wie erneut ein Mandat erteilen müssen. Herr Bauer teilte mir heute mit, dass SDK den Vorschlag Steinhoff prüft und dann reagiert in Richtung Steinhoff und vor Gericht. Wenn da noch ein Mandat zu erteilen wäre, hätte er mir das geschrieben.  

29.03.23 13:46
2

2234 Postings, 1216 Tage AlSteck@Wallnuss klar SdK ist auch Aktionär

mit 0,1% Stimmrecht und genauso wird dann auch die Gewichtung des Vorschlags bewertet.

Von daher müssen die SdK bzw. die Niederländischen Advokaten auch mandatiert werden.
Ansonsten ist die Gewichtung gleich NULL.

Bevor ich wegen solch einer Lappalie scheitere, schreibe ich lieber 100 Postings.
 

29.03.23 13:47
3

392 Postings, 648 Tage AceitunasDie wollen enteignen mit ihrer Maximalforderung

unsere Maximalforderung kommt, danke TP_2 :) ,  per EQS

plus Vorwurfsliste für die breite Öffentlichkeit.

 

29.03.23 13:48

154 Postings, 728 Tage Investor2507@Alsteck

nimm doch bitte Kontakt mit Herrn Bauer auf - er antwortet sehr schnell  auf Anfragen.
Das zu klären halte ich für sehr wichtig.
 

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