Die Beurteilung von Erträgen mit Bezug zu Kryptowährungen ist gerade noch nicht so wirklich konkret. Für gelegentliche Käufe und Verkäufe gilt relativ unstrittig die Spekulationsfrist von 1 Jahr. Ebenso wird jedoch argumentiert, dass wenn das mit einer gewissen Nachhaltigkeit betrieben wird, eigentlich recht schnell gewerbliche Einkünfte vorliegen könnten. Unter Einbeziehung der Umstände, dass hier dann wohl laufende Erträge durch die Beteiligung vorliegen würden und auch die Kriterien Mitunternehmer-Risiko bzw. Mitunternehmer-Initiative (bei aktiver Mitgestaltung insbesondere) besteht hier wohl durchaus die Gefahr einer gewerblichen Qualifizierung. Das heißt es wäre natürlich steuerpflichtig ungeachtet der Haltedauer und es würde in dem Fall dann auch kein Abgeltungssteuersatz von 25% (zzgl. Soli und KiSt) greifen.
Wollte das nur mal so zu bedenken geben. Es gibt aktuell noch keine mir bekannte Schwelle wann "private Vermögensverwaltung bzw. Spekulation" aufhört und wo der gewerbliche Bereich beginnt. Je nachdem wie hoch die Beträge sein sollten würde ich das jedoch im Hinterkopf behalten. Dachte ich werfe das heute mal noch ein, bevor dann hoffentlich mit Neuigkeiten früh in der nächsten Woche wichtigere Themen anstehen. |