Hat Wirecard für Scammer in Afrika und Asien Geld über Gibraltar gewaschen? Der Artikel stellt die Geschäftspraktiken von Wirecard in einem äußerst kritischen Licht dar und legt nahe, dass das Unternehmen, insbesondere über seine Niederlassung in Gibraltar, in umfangreiche illegale Aktivitäten, vor allem Geldwäsche, verwickelt war. Um zu prüfen, ob Wirecard ein legales Geschäft betrieb, das im DAX gelistet sein sollte, analysiere ich die wesentlichen Punkte des Artikels und die damit verbundenen rechtlichen sowie regulatorischen Implikationen:
1. Legale Geschäftstätigkeit von Wirecard Wirecard war ein Zahlungsdienstleister und Fintech-Unternehmen, das offiziell Dienstleistungen wie elektronische Zahlungsabwicklung, Risikomanagement und die Ausgabe von Prepaid-Karten anbot. Diese Aktivitäten sind an sich legal und typisch für ein Unternehmen in der Fintech-Branche. Die Tatsache, dass Wirecard von 2018 bis 2020 im DAX gelistet war, deutet darauf hin, dass das Unternehmen zunächst die formalen Kriterien für eine Listung erfüllte, wie etwa eine ausreichende Marktkapitalisierung und Umsatzzahlen. Die DAX-Listung setzt zudem voraus, dass ein Unternehmen als wirtschaftlich bedeutend angesehen wird und bestimmte Transparenz- und Berichtspflichten einhält.
Jedoch beschreibt der Artikel, dass Wirecard seine legalen Geschäftstätigkeiten als Fassade nutzte, um illegale Aktivitäten wie Geldwäsche zu verschleiern. Insbesondere die Gibraltar-Niederlassung (Wirecard Card Solutions Limited) wird als zentraler Knotenpunkt für Geldwäscheoperationen dargestellt, die durch die Ausgabe anonymer Prepaid-Karten und die Nutzung von Scheinkonten sowie Drittparteien erleichtert wurden. Solche Aktivitäten sind eindeutig illegal und stehen im Widerspruch zu den Standards, die für ein DAX-gelistetes Unternehmen erwartet werden, da diese Unternehmen strengen regulatorischen Anforderungen unterliegen, einschließlich der Einhaltung von Anti-Geldwäsche-Gesetzen.
2. Gibraltar als Drehscheibe für Geldwäsche Der Artikel hebt hervor, dass Gibraltar aufgrund seiner niedrigen Steuern, laxen Aufsichtsregeln und der Nähe zur EU ein idealer Standort für Wirecards mutmaßlich illegale Aktivitäten war. Die dortige Niederlassung wurde 2016 gegründet und nutzte die lockeren regulatorischen Standards der Gibraltar Financial Services Commission (GFSC), um Transaktionen zu tarnen, die auf Geldwäsche hindeuteten. Beispielsweise wird beschrieben, wie Gelder aus verdächtigen Quellen (z. B. afrikanische Betrugsnetzwerke, asiatische Glücksspieloperationen) durch Prepaid-Karten und Scheingeschäfte gewaschen wurden. Die GFSC erteilte Wirecard sogar eine Lizenz für Kryptowährungsabwicklung, was die Möglichkeiten für undurchsichtige Transaktionen weiter vergrößerte.
Diese Praktiken deuten darauf hin, dass Wirecard die regulatorischen Schwächen Gibraltars bewusst ausnutzte, um illegale Finanzströme zu kanalisieren. Ein Unternehmen, das solche Aktivitäten betreibt, verstößt gegen internationale Anti-Geldwäsche-Vorschriften (z. B. der Financial Action Task Force, FATF) und nationale Gesetze wie das deutsche Geldwäschegesetz (GwG). Solche Verstöße disqualifizieren ein Unternehmen grundsätzlich für eine DAX-Listung, da diese strenge Governance- und Transparenzstandards voraussetzt.
3. Rolle des Impressums und der Fassade der Seriosität Das Impressum der Gibraltar-Niederlassung wird im Artikel als Teil einer Täuschungsstrategie beschrieben, die den Anschein von Transparenz und Regulierung erwecken sollte. Es enthielt Angaben zu Führungskräften wie Oliver Bellenhaus, der später als Whistleblower auftrat, und suggerierte eine legitime Geschäftstätigkeit. In Wirklichkeit diente es dazu, die deutschen Aufsichtsbehörden wie die BaFin zu täuschen, die fälschlicherweise annahmen, dass die Aktivitäten in Gibraltar streng reguliert seien. Dies zeigt, dass Wirecard bewusst eine Fassade der Legalität aufbaute, um seine illegalen Aktivitäten zu verschleiern, was mit den Anforderungen an ein DAX-Unternehmen unvereinbar ist.
4. Verbindungen zum philippinischen Skandal Der Artikel verknüpft die Gibraltar-Niederlassung mit dem Wirecard-Skandal um die fehlenden 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf philippinischen Treuhandkonten gehalten wurden, sich aber als fiktiv herausstellten. Die philippinischen Ermittlungen, die von der dortigen Anti-Geldwäsche-Agentur (AMLC) durchgeführt wurden, deckten auf, dass Wirecards Drittpartner (z. B. PayEasy Solutions, Centurion Online Payment International) in undurchsichtige Transaktionen verwickelt waren, die auf Geldwäsche hindeuteten. Diese Partner überwiesen hohe Summen an Briefkastenfirmen in verschiedenen Offshore-Zentren, einschließlich Gibraltar, was den Verdacht auf systematische Geldwäsche verstärkte.
Die Tatsache, dass Wirecard solche Scheingeschäfte nutzte, um fiktive Umsätze in die Bilanzen einzutragen und Investoren zu täuschen, zeigt, dass das Unternehmen weit über die Grenzen legaler Geschäftstätigkeit hinausging. Ein DAX-Unternehmen wird erwartet, saubere und nachprüfbare Finanzberichte zu liefern, was bei Wirecard eindeutig nicht der Fall war.
5. Versagen der Aufsichtsbehörden Der Artikel kritisiert die deutschen Aufsichtsbehörden, insbesondere die BaFin, dafür, Warnsignale ignoriert zu haben, wie etwa ungewöhnlich hohe Transaktionsvolumina aus Gibraltar, die nicht mit realen Kundenaktivitäten übereinstimmten. Die BaFin stufte Wirecard als systemrelevant ein und untersagte sogar zeitweise Leerverkäufe, anstatt die Vorwürfe der Financial Times ernsthaft zu prüfen. Dies deutet auf ein schwerwiegendes Versagen in der Aufsicht hin, das es Wirecard ermöglichte, trotz illegaler Aktivitäten im DAX zu bleiben.
6. Eignung für die DAX-Listung Ein Unternehmen, das im DAX gelistet ist, muss strenge Kriterien erfüllen, darunter: - **Transparenz und Compliance**: Einhaltung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS) und Anti-Geldwäsche-Vorschriften. - **Governance**: Ein funktionierender Aufsichtsrat und interne Kontrollmechanismen. - **Finanzielle Integrität**: Nachprüfbare und korrekte Finanzberichte. - **Reputation und Stabilität**: Ein Geschäftsmodell, das Vertrauen bei Investoren und der Öffentlichkeit genießt.
Der Artikel zeigt, dass Wirecard diese Kriterien nicht erfüllte: - **Geldwäschevorwürfe**: Die Gibraltar-Niederlassung diente als Drehscheibe für illegale Finanzströme, was gegen Anti-Geldwäsche-Gesetze verstößt. - **Betrügerische Bilanzen**: Die fehlenden 1,9 Milliarden Euro und die fiktiven Umsätze zeigen, dass Wirecard seine Finanzlage manipulierte. - **Mangelnde Governance**: Der Artikel erwähnt, dass Wirecard keine ordnungsgemäßen Aufsichtsgremien, wie einen Prüfungsausschuss, hatte, was für ein DAX-Unternehmen unzulässig ist. - **Regulatorisches Versagen**: Die BaFin und die GFSC versagten bei der Überwachung, was Wirecards Täuschungsmanöver erleichterte.
Fazit Basierend auf dem Artikel betrieb Wirecard kein legales Geschäft, das für eine DAX-Listung geeignet war. Zwar hatte das Unternehmen ein legales Kerngeschäft in der Zahlungsabwicklung, doch die beschriebenen Aktivitäten – insbesondere die Nutzung der Gibraltar-Niederlassung für Geldwäsche und die Manipulation von Finanzberichten – zeigen, dass Wirecard systematisch illegale Praktiken verfolgte. Die Fassade der Legalität, unterstützt durch das Impressum und die scheinbare Regulierung in Gibraltar, täuschte Investoren und Aufsichtsbehörden, was es Wirecard ermöglichte, unberechtigt im DAX zu bleiben. Der Skandal offenbart nicht nur Wirecards kriminelles Verhalten, sondern auch ein Versagen der Aufsicht, das die Eignung des Unternehmens für den DAX hätte früher infrage stellen müssen. |