"Wenn man in 2019 Bilder aus dem Warenbestand für 3 Mio. € verkauft hätte, machen die Angaben von Weng vom 30.01.2020 keinen Sinn.
Er schreibt dort das man die Abschreibungen auf den Warenbestand, für 2019 deutlich niedriger als in den beiden Vorjahren ausfallen werden. In 2017 und 2018 hatte man Abschreibungen von 50.000 und 55.000 € ausgewiesen !!" (d. auf wo)
Der Mensch hat immer noch nicht verstanden, dass die AfA auf das AV nichts mit dem UV zu tun hat.
Und offenbar denkt er, dass bei jedem Verkauf von Waren Abschreibungen fällig würden.
Ich sag ja - ganz neue Art der Bilanzanalyse.
Empfehlenswert wäre auch, sich mal genauer anzuschauen, wie der Wareneinsatz in der GuV berechnet wird. Die Aussagen dazu lassen auf völlige Ahnungslosigkeit schliessen... |