Hallo MiMaMark,
ich habe ebenfalls diese "Anleihen-Leiche" im Depot und das Angebot der Metafina GmbH erhalten, inzwischen sogar ein zweites Mal.
Mein Depotanbieter hat mir auf Anfrage schriftlich bestätigt, dass "die Barabfindung als Verkauf angesehen wird, und diese in Ihren Verlustverrechnungstopf einfließt."
Aus steuerrechtlichen Gründen sollte es also bei allen deutschen Depotanbietern gleich sein. Ich würde es mir an deiner Stelle aber ebenfalls von der Bank nochmals bestätigen lassen.
Ich frage mich eher, ob beim Praktiker Insolvenzverfahren nicht doch noch mehr als die 0.001% herausspringt. Warum sollte Metafina sonst an den Anteilen interessiert sein? Auf der anderen Seite scheint laut Insolvenzverwalter "keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden sein, um eine Insolvenzquote an die Gläubiger zahlen zu können" (Meldung der SdK von 20.03.17).
Viele Grüße |