und oder Halter (egal ob Gold oder welche Werte auch immer "hinterlegt" sind) sollte die Eigentumsrechte und Besitzrechte (die Frage lautet: von WAS bin ich zu welchem Zeitpunkt TATSÄCHLICH der VERFÜGUNGSBERECHTIGTE EIGENTÜMER ?) sowie die Verfügbarkeit und Lieferbedingungen prüfen, sag ich da nur.
Und da kommt niemand ums Kleingedruckte aller am Bestell-, Kauf-, Verwahrungs- und Lieferprozess Beteiligten herum. Ebenso wären deren Geschäftsbeziehungen untereinander und damit auch deren Verantwortlichkeitsbereiche zu klären. Da sind nämlich i.d. Regel mehrere Personen und auch Unternehmen und auch oft unterschiedliche Jurusdiktiionen beteiligt ....
Ich komme grundsätzlich dabei zu dem Schluss: Praktisch immer wird hier ein (Verwirr)Spiel mit gegenseitiger Verantwortlichkeits- und Pflichtzuweisung getrieben, allerhäufigst sind die Verfügbarkeiten des Hinterlegten NICHT sicher und oder garantiert, und praktisch meistens sind die Eigentums- und Besitzrechte nicht ausreichend dargelegt. Häufig ist auch die Existenz des "Hinterlegten" NICHT ausreichend prüfbar und nur der Hinterleger selbst prüft und kontrolliert ....
NIEMALS würde ich als "Anlage" zur "Versicherung" vor irgendwas einen ETF und schon gar keinen Edelmetall-ETF wählen. |