Ich weiß nicht, ob du mich meinst. Schreibe am Handy, da sind die Nummern der posts nicht angezeigt. Ich schrieb, es KÖNNTE ein Fall der Staatshaftung sein. Und WENN es ein Fall ist, dann ist noch nicht gesagt, welche Schäden von welchen Klägern ersetzt werden. Denjenigen, die klagen, sollte klar sein, dass sie nur die Anschaffungskosten ersetzt kriegen. Nicht realisierte Kursgewinne gehören nicht ersetzt. Kann dazu führen, daß Käufe von z.B. 100 x 120 Euro ersetzt werden. Wer dagegen schon vor Jahren für z.B. 50 Euro gekauft hat, kriegt auch nur diesen Betrag zurück, nicht etwa 120 Euro, weil die Dinger mal soviel "wert" waren.
Staatshaftung gibt's häufiger als du denkst. Die meisten Fälle werden nur nicht bekannt. Bin selbst gespannt, was die Gerichte entscheiden werden... |