Hm, da bin ich auch einmal, als Kleinstanleger, übel reingefallen. `Wollte was für mein Rentnerleben anhäufen. Gedacht das ein DAX Unternehmen grundsätzliche sicher, d.h. zumindest überwacht sei. Aber dem war nichts so... Nun bin ich auch jemand der sich an eine der großen RA Kanzleien gewandt hat und hofft. Eine Frage habe ich an Euch (die Kanzlei kann das aufgrund des enormen Aufkommens von zigtausend Klienten nicht individuell beaantworten): Sollte ich nun meine Aktien verkaufen, so könnte ich zumindest einige Gewinne steuerlich gegenrechnen. Damit könnte ich den Verlust etwas kompensiereen. Die RA Kanzlei wird ja versuchen, einen Teil der Verluste "irgendwie" bei "irgendjemanden" zurück zu holen. Wenn ich die Aktien dann nicht mehr besitze, sondern nur den Verlust zwischen Kauf und Verkauf vorweiseen kann, könnte das in dem Fall schädlich für mich sein? Ich weiß, eigentlich eine juristiscje Frage, aber vielleicht weiß hier doch jemand etwas Bescheid. Danke!! |