Hallo Werner,
du hast meine inhaltliche Frage, unter welchen Umständen die Aktienoptionsscheine gezogen werden können, zuletzt mit dem Kommentar abgetan, dass "diese tot seien" oder so ähnlich. Siehe Seite 220. Ich verstehe diese Aussage, weil die Wahrscheinlichkeit, dass diese OS genutzt werden können, objektiv betrachtet tatsächlich sehr gering ist.
Meiner Meinung nach ist die Wahrscheinlichkeit aber bei weitem nicht so nahe 0, wie du das formuliert hast und wie der Markt dies auch annimmt. Meiner Einschätzung nach liegt die Wahrscheinlichkeit, dass die Barriere erreicht wird, bei 25%. Ich habe mich auch so positioniert, dass ich entsprechend profitieren würde.
Daher möchte ich meine Frage an das Forum, gerne auch an dich als wichtigen Teilnehmer in diesem Forum, noch einmal stellen. Sollte auch diesmal niemand - oder nur du in ablehnender Form - reagieren, werde ich keinen mehr damit mehr belästigen.
AT0000A2HQA7 sieht einen Ausübungszeitraum wie folgt definiert vor (
https://cms.kontron.com/kontron/ir/...sures/at0000a2hqa7_de_at_.pdf):"Jeweils einen Zeitraum von 20 aufeinanderfolgenden Geschäftstagen, der am Tag beginnt, der auf den zweiten Geschäftstag nach Veröffentlichung des Zwischen oder jährlichen Konzernabschlusses der Emittentin fällt. Das erste Ausübungszeitraum-Beginndatum besteht in Hinblick auf die Veröffentlichung des ersten Zwischen- oder jährlichen Konzernabschlusses der Emittentin, die nach dem 30.7.2023 erfolgt. Die Ausübungszeiträume hängen daher vom Datum der Veröffentlichung der Zwischen- oder jährlichen Konzernabschlüsse der Emittentin ab."
Stimmt die Annahme, dass damit (ungefähr) der 5.6.2025 (das sind 20 Geschäftstage nach dem zweitfolgenden Tag der Veröffentlichung der Q1 Werte) der letzte Tag ist, an dem der Referenzkurs den Zielwert erreichen muss?
Sollte der Aktienoptionsschein nach dem 5.6.2025 die Barriere überschreiten, dann ist das aus Sicht der Aktienoptionsscheininhaber zu spät, oder?
lg, ml