Ich sag ja ... sie machen sich die Welt wie sie ihnen gefällt.
1) von bimmelbahn (auch an ihn richtete sich mein Post) wurde geschrieben, dass ein Nachbar, der nicht nicht aktiv einen Diebstahl vereitelt, von der Polizei wegen "unterlassener Vereitelung eines Diebstahles" angezeigt wurde. Was natürlich totaler Unsinn und reine Fantasie ist. Muss man gar keine Worte mehr drüber verlieren, denke ich.
2) Sie schrieben in der Tat (später, nicht anfangs), dass der Nachbar ihnen gegenüber ebenfalls für den Diebstahl haften würde, wenn er den Dieben die Tür öffnet, obwohl er hätte ahnen können, dass "etwas nicht stimmt". Nun - auch in diesem Fall irren sie sich und der Nachbar haftet ihnen gegenüber nicht für den Diebstahl. Sondern auch dann noch nur die Diebe. Denn "ahnen" ist nicht wissen. Und selbst bei stärkster Ahnung reicht Angst und Selbstschutz vor den "Bösewichten" aus zur Abwehr einer Haftung.
Es tut mir wirklich leid (ich war übrigens auch mit knapp über 100.000 € in Wirecard investiert) - aber sie konstruieren sich aus Frust, aber auch fehlender Einsicht, eine Wirklichkeit, die so nicht existiert.
Die Wirklichkeit ist die:
Die einzigen bei denen sie realistisch und mit vertretbaren Aufwand EVENTUELL nach jahrelangen teuren Prozessen auf Schadenersatzansprüche hoffen dürfen, sind Wirecard, EY und die (nach Urteilsspruch) für den den Betrug konkret verantwortlichen Personen. Und von den genannten wird selbst in Falle eines teuren gewonnenen Prozesses nur bei EY der zugesprochene Schadenersatz auch teilweise vollstreckbar sein.
Versuchen sie also trotz aller berechtigter Frust und auch Wut rational zu bleiben, um zumindest nicht noch mehr Schaffen zu nehmen in Zukunft. |