dein Aktienkauf vom 15.10.2009 liegt nicht mehr in der Spekulationsfrist <1 Jahr. Somit kann dieser finanztechnisch nicht berücksichtigt werden. Dein Kauf vom 19.11.2008 wird nach dem Halbeinkünfteverfahren behandelt. Das heißt es wird nur die Hälfte deines Verlustes aus diesen Aktien steulich wirksam (hättest du Gewinn gemacht, müsstest du auch nur die Hälfte versteuern). Die Verluste der in 2009 gekauften Aktien sind voll anzusetzen, da das Halbeinkünfteverfahren zum 01.01.2009 abgeschafft wurde. Um das ganze genau auszurechnen braucht man noch die Anzahl der gekauften Aktien. Also: Anzahl der gekauften Aktien am 19.11.2008 = A Anzahl der gekauften Aktien am 15.01.2009 = B Anzahl der gekauften Aktien am 23.01.2009 = C somit beträgt dein Verlust Verlust = 0,5 * (1546,56 - A * 1,30) + (1108,67 - B * 1,30) + (878,56 - C * 1,30) Aber eines ist mir aufgefallen: Deine Bank verlangt gewaltig Gebühren! |