Animoca Brands Corporation Limited (ASX:AB1) (Unternehmen)
seine Marktankündigungen am
23. Mai 2019, 7. Juni 2019 und 13. Juni 2019 sowie deren Prospekt vom 3. Juni 2019 (Prospekt),
in Bezug auf seine Klage beim Supreme Court of Western Australia (Court) in Bezug auf ausgegebene Aktien
ohne Offenlegung am 7. September 2018, 16. November 2018, 13. Dezember 2018, 25. Januar 2019
und 16. April 2019 (Relevante Aktien).
Das Unternehmen freut sich, Ihnen mitteilen zu können, dass es heute vom Gericht Aufträge erhalten hat, in denen es erklärt hat, dass jegliche
Angebot zum Verkauf oder Verkauf von Relevanten Aktien von ihren jeweiligen Ausgabetagen bis zum Erscheinen des Prospekts.
die eingereicht wurden, nicht ungültig waren, weil sie keinen gültigen Reinigungshinweis oder Prospekt herausgegeben haben, und alle anderen
daraus resultierend, dass die Aktionäre keine Offenlegung im Zusammenhang mit dem Angebot und der Veräußerung von Aktien vorgenommen haben.
Die vollständigen Bedingungen der vom Gerichtshof erlassenen Entscheidungen sind dieser Bekanntmachung beigefügt.
Das Unternehmen hat ASX über diese Entwicklung informiert und geht davon aus, dass seine Aktien wieder in den Handel aufgenommen werden.
unmittelbar bevorstehend.
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