Nachweis des Anteilsbesitzes zur Steinhoff International Holdings N.V.
Ihre E-Mail vom 25.02.2023
Sehr geehrter Herr
Sie haben sich an mich gewandt, weil sich die AG weigere,
Ihnen einen Nachweis über Ihren Anteilsbesitz bezüglich der Namensaktien
der Steinhoff International Holdings N.V. auszustellen. Bei dem alternativen
Angebot der Bank AG, die Eintrittskarten zur Hauptversammlung
auszustellen, berechne die Bank Gebühren von 30 bis 150 Euro, zudem sei
das seitens der Bank genutzte Verfahren für Sie nicht praktikabel.
Ich habe die Bank bereits aufgefordert, Ihren Verpflichtungen
nach § 67 Absatz 4 und § 67c Absatz 3 des Aktiengesetzes (AktG) nachzukommen. § 67 Abs. 4 AktG verpflichtet die Bank AG, der Steinhoff
International Holdings N.V. die für die Führung des Aktienregisters erforderlichen Informationen zu übermitteln, anhand derer die Gesellschaft
Ihnen als Aktionär sämtliche Informationen sowie die Einladung zur Hauptversammlung zukommen lassen kann. § 67c Absatz 3 AktG verpflichtet die
Bank AG den Aktionären der Steinhoff International Holdings N.V.
den Nachweis über den Anteilsbesitz unverzüglich in Textform gemäß den
Anforderungen nach Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU)
2018/1212 auszustellen oder diesen Nachweis direkt an die Gesellschaft zu
übermitteln. Standardmäßig erfüllt die Bank AG den Nachweis
durch direkte Übermittlung an die Gesellschaft.
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Die Teilnahme an der Hauptversammlung der Steinhoff International Holdings N.V. erfolgt auch nach den Angaben der Gesellschaft (Steinhoff International Holdings NV | Shareholder Meetings) über die Registrierung des
Teilnahmewunsches bei der Gesellschaft. Eine gebührenverursachende Bestellung von Eintrittskarten ist daher nicht erforderlich.
Sobald mir die Stellungnahme der Bank AG vorliegt, werde ich
Ihnen diese zukommen lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen. Hinweise
zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Beschwerdeverfahrens erhalten Sie über den folgenden Link:
www.bafin.de/dok/11888132Mit freundlichen Grüßen
Ich denke,Du sendest dies als Muster an die Bank,aber Einschreiben / Rückschein,
gibst vor eine Kopie an die Bafin gesendet zu haben und setzt eine Frist von 10 Tagen,anderenfalls erhebst Du Schadenersatzklage ,hinsichtlich den entgangenen Wertrechten CVR.
In ein paar Tagen wirst Du eine Entschuldigung nebst Depotbescheinigung ( Rekord Date kontrollieren !
im Kasten haben.