naja, teras, ist schon richtig, sieht zwar etwas schrill aus... aber ich finde es gar nicht mal so ungewöhnlich. axa ist halt gleichzeitig eigentümer und gläubiger. als eigentümer kann axa derzeit eher nicht damit rechnen, dass das geld zurück kommt. in ihrer gläubigerrolle kann axa aber durchaus von einer meiner meinung nach ansehlichen ausgleichsquote ausgehen. ist doch kein wunder, wenn axa auf wenigstens etwas geld nicht verzichten will. soweit die rationelle sicht. wenn auf lange sicht gesehen die eigentümer doch nicht leer ausgehen sollten, dann kriegt axa halt nicht nur als gläubiger etwas zurück, sondern auch als eigentümer. doch jetzt kann axa ihren eigentümern wohl eher nicht erzählen, dass man gegen die firma, an welcher man beteiligt ist, welche im ch-11 ist, nicht in ihrer gläubiger-rolle vorgehen wird, bzw. das geld zurück verlangen wird, nur weil man gleichzeitig miteigentümer der ch-11-firma ist... das würde den eigentümern (von axa) wohl eher nicht gefallen... aber ich gebe dir recht... ist schon eine komische situation. erinnert mich irgendwie an eine kürzliche witzige sache in prag. da hat sich die stadt (bzw. die entsprechenden städtischen aufsichtsbehörden) selbst bestraft (in ihrer rolle als bauherr), da die restaurationsarbeiten an der karlsbrücke nicht der diversen vorschriften entsprechend erfolgt sind. ich glaube die stadt hat dann überlegt ob sie sich gegen sich selbst vor gericht wehren wird, aber dann hat man die von sich selbst verhängte strafe akzeptiert, wenn ich mich nicht irre.... naja... :-)
|