Diese Zahl von 1,23 Milliarden EUR bekommt man genannt, wenn man die DiBa anruft und danach fragt (mein Bruder hat danach gefragt). Im Übrigen war dieser Betrag auch in der B-Zeitung zu lesen. Sollte der Betrag zu # 1 unter 20.000,- EUR liegen, ist er absolut sicher, auch wenn die DiBa pleite geht. Dann greift die Gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von bis zu 19.999,99 EUR. # 6 Betr.: Vorschusszinsen Quelle: http://www.spar-undbauverein.de/index.php?sparbuch Das altbewährte Sparkonto mit 3-monatiger Kündigungsfrist (ehemals gesetzlicher Kündigungsfrist) ist als Reserve für die unvorhersehbaren Ausgaben des Alltags immer noch die zeitgemäße Alternative. Als Faustformel gilt eine Geldanlage von rund 3 Monatsgehältern, damit Sie stets für die kleinen Notfälle liquide sind. Diese Sparform gewährleistet eine ständige Verfügbarkeit bis zu einem Betrag von insgesamt 2.000,-- Euro pro Kalendermonat. Höhere Auszahlungen bedürfen einer fristgemäßen schriftlichen Kündigung. Erfolgt ausnahmsweise eine Verfügung ohne vorherige Kündigung, so werden Ihnen Vorschusszinsen in Höhe von einem Viertel des zu vergütenden Habenzinssatzes für den nicht gekündigten Zeitraum berechnet. Beispiel: Sie benötigen kurzfristig und ohne vorherige Kündigung einen Betrag von 2.500,-- Euro. Die Berechnung der Vorschusszinsen ergibt sich wie folgt: Für den entsprechenden Monat ist noch keine Auszahlung erfolgt, somit können Sie über 2.000,-- Euro frei verfügen. Für die verbleibenden 500,-- Euro werden Ihrem Sparkonto Vorschusszinsen, in Höhe des an dem Tage geltenden Zinsatzes, für 90 Zinstage berechnet. Die Vorschusszinsen werden mit der Zinsgutschrift per 31.12.des Jahres verrechnet. |