will mich nochmal wegen der Abstimmungsanteile korrigieren, da hatte ich einen Gedankenfehler weil ich etwas von den 50% +1 Mehrheit gelesen hatte. Meine Interpretation hierzu war dass mindestens von 2/3 des Gesamtbetrages des gezeichneten Kapitals, sprich von 4,25xMia. 66% sind also 2,8xMia. wir dann davon >1,4Mia. against Anteile benötigen um gegen den Plan zu stimmen. Das ist dann demnach wohl falsch wenn man das WHOA Gesetz so liest.
Für die Aktionäre ist entscheidend, ob die Vereinbarung von einer Gruppe von Aktionären unterstützt wird, die zusammen mindestens zwei Drittel des Gesamtbetrags des gezeichneten Kapitals der Aktionäre repräsentieren, die innerhalb der Klasse abgestimmt haben. Bedeutet: Var.1 mögliche abgegebenen Stimmen z.B. 4,25xMia. davon müssen 2/3 sprich 2,8xMia. für den Plan sein. Var.2 repräsentative abgegebene Stimmen z.B. 3,1Mia. davon 2/3 sprich 2,05Mia. müssen dafür sein. Das ist die wohl wahrscheinlichere Variante. Wenn nur z.B. 1,95Mia. dafür sind ist diese Abstimmung zugunsten der ablehnenden (1,15Mia.), sprich für uns Ausgegangen. Bedeutet für die Befürworter des Plans eine große Herausforderung die eigentlich aufgrund unseres Zusammenhaltens schwer zu schaffen sein wird, aber der Kuchen ist noch nicht gegessen.
Bei den Gläubigerklassen siehts einfacher aus wenn man das WHOA Gesetz so liest.
Die Vereinbarung gilt als von der Gläubigerklasse angenommen, wenn die Gläubiger, die für die Vereinbarung gestimmt haben, mindestens zwei Drittel des Gesamtbetrags der Forderungen der Gläubiger dieser Klasse ausmachen. Die Anzahl der Gläubiger, die für oder gegen die Vereinbarung stimmen, spielt keine Rolle. z.B. CPU Gläubiger mit ca.9Mia. Forderungen müssen mindesten 6Mia.Forderungen, sprich diese 2/3 Zustimmungsmehrheit haben um diese Klasse für sich zu entscheiden. bei den konzerninternen Gläubiger ebenfalls nur mit anderen Beträgen.
Wird allemal spannend und ich gebe keine Garantie ob meine Interpretationen soweit richtig sind :) Beste Grüße und guten Wochenstart!
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