Karlsruhe, 02. Dez (Reuters) - Steuersünder müssen künftig
mit wesentlich härteren Strafen rechnen. In einem am Dienstag
veröffentlichten Urteil verschärfte der Bundesgerichtshof (BGH)
die Strafen für Steuerhinterziehung, um sie den Strafandrohungen
für Vermögensdelikte wie etwa Betrug anzugleichen. Wer Steuern
in Millionenhöhe hinterzieht, muss demnach in der Regel mit
einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen. Denn es gebe
keinen Grund, Steuersünder geringer zu bestrafen als etwa
Betrüger, urteilten die Richter.
Künftig komme nur noch bei einer Steuerschuld von 50.000 bis
zu 100.000 Euro eine Geldstrafe in Betracht, bestimmte der BGH
jetzt. Ab diesem Betrag laufe es in der Regel auf eine
Freiheitsstrafe hinaus, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden
könne. Bei hinterzogenen Millionenbeträgen komme eine
Bewährungsstrafe dagegen nur noch in Frage, wenn besonders
schwerwiegende Milderungsgründe vorlägen.
Bei letzterem kommt dem BGH zufolge deshalb auch kein
Strafbefehlsverfahren mehr in Betracht, bei dem der Beschuldigte
ohne mündliche Verhandlung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe
verurteilt werden kann. "Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes
Interesse daran zu sehen, ob die Justiz ihrer Pflicht zur
gleichmäßigen Rechtssprechung nachkommt", sagte Nack.
(Reporter: Diana Niedernhöfer, redigiert von: Thomas
Krumenacker)
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