In einer Bekanntmachung des Insolvenzgerichts Flensburg zum Insolvenzverfahren 56 IN 120/19 bezüglich der zum be you GmbH Konzern gehörenden Versa Distanzhandel GmbH ist zu lesen: "Gekündigt werden müssten überdies Mitarbeiter, die an einer Betriebsfortführung nicht konstruktiv mitwirken." Das wirft ein hässliches Schlaglicht auf die aktuelle Situation. Ich frage mich, ob die be you mit solchen Mitarbeitern überhaupt eine Chance hatte, oder ob der Versuch nicht a priori zum Scheitern verurteilt war.
Wie knapp es insgesamt zugeht, geht auch aus folgendem Satz hervor "Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass unmittelbar nach Verfahrenseröffnung (drohende) Masseunzulänglichkeit angezeigt werden muss." |