FINMA massregelt ohne Busse und schädigt durch ihre Mitteilung einer nicht rechtskräftigen Verfügung den Markt 20.04.2022 | 09:25 BAAR, Schweiz 20.04.2022. Die Blackstone Resources AG (SWX; Symbol BLS, ISIN CH0460027110) bezieht Stellung zur Pressemitteilung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA vom 12.04.2022. Darin teilte die FINMA mit, sie habe ein Verfahren abgeschlossen und dabei einige Verstösse festgehalten. Allerdings wurde Blackstone weder gebüsst noch wurden andere Restriktionen erlassen. Die Blackstone Resources AG nimmt ihre Verantwortung als Marktteilnehmerin sehr ernst. Das Unternehmen ist mit der Ansicht der FINMA nicht einverstanden und hält Folgendes fest: - Die als kurstreibend bezeichneten Handels- und Informationsaktivitäten beschränkten sich auf den Kauf einer kleinen Anzahl von Aktien an wenigen Tagen in den Jahren 2018 und 2019, wie sie von den meisten börsenkotieren Unternehmen durchgeführt werden. Sie konnten nach unserer Ansicht keineswegs kurstreibend sein.
- Die Privatplatzierung eines Privatinvestors im Jahre 2019 wurde beanstandet, weil sie dem Zweck gedient habe, höhere Werte zu kommunizieren. Dies ist unzutreffend. Die Transaktion erfolgt auf Empfehlung der damaligen Revisionsstelle.
- Die Beanstandung unabhängiger Research Reports können wir nicht nachvollziehen. Diese werden von uns seit Jahren im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben (MIFID) veröffentlicht. Sie sind grundsätzlich erlaubt und werden von den meisten börsenkotierten Unternehmen durchgeführt.
- In zwei der zahlreichen Börsenmeldungen, die Blackstone in den vergangenen vier Jahren durchführte, wurden fehlerhafte Angaben des Sekretariats festgestellt. Diese wurden unmittelbar nach Entdeckung korrigiert. Ein Schaden ist durch das Missgeschick nicht entstanden. Die Interpretation der FINMA, dies als Verstösse gegen die Offenlegungspflichten zu werten, können wir nicht nachvollziehen.
Die FINMA hat mit ihrer Verfügung weder eine Busse noch andere Restriktionen gegen die Blackstone erlassen. Die Blackstone dürfe aber in Zukunft keine Marktmanipulation durchführen, was ja für jeden Marktteilnehmer gilt und habe zudem die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Blackstone Resources AG ist der Auffassung, dass die erwähnten Vorhalte der FINMA vollständig unberechtigt sind. Die entsprechende Publikation der Finma vor Eintritt der Rechtskraft ihrer Verfügung und ohne Hinweis auf die Tatsache, dass keine Busse ausgesprochen wurde, erweist sich als einseitig und extrem markt- und geschäftsschädigend. Die Blackstone Resources AG wird die Verfügung gerichtlich anfechten.
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