1. Du darfst grundsätzlich bei Stimmrechtsmitteilungen nicht nur nach dem Veröffentlichungsdatum gehen, sondern nach den im Text angegebenen Stichtagen 2. Betr. DMF gibt es auf der Homepage zwei Meldungen vom 23.11. eine davon vor KE (16.11.) und eine auch vom 23.11. mit Stichtag 17.11., also nach der KE mit 29,99% 3. eine spätere Meldung (als Stichtag 17.11.) der DMF habe ich nicht 4. andere Reduzierungsmeldungen bspw. Käsinger, sind dahingehend zu verstehen, dass die Reduzierung nur dadurch besteht, dass sie keine KE gezeichnetet haben und sich so, das prozentuale Verhältnis reduziert hat- also keine Verkäufe 5. mir ist unklar, was die VEM mit den Stücken will...
Uff... |