Das Gesamtbild bei SH wird zunehmend klarer. Bei einer gerichtlich bestellten Sonderprüfung dürfen weder Vorstand noch Aufsichtsrat unbegründet Unterlagen zurückhalten.
Damit sind wir beim Governance Aspekt: Sollte der PWC Bericht Informationen beinhalten, die unternehmensschädigend für SH sein könnten, geht es für uns als Aktionäre darum, den Gesamtvorgang zu verstehen, ob diesbezüglich „unternehmensschädigend“ ggfs. eher die Schädigung der Aktionäre bedeutet als sie Schädigung von SH. Es ist hoch fraglich, ob über den PWC Bericht nicht sogar die Brücke zwischen Jooste und LdP nachvollziehbar hergestellt werden könnte und sich damit die Vermutung einer geplanten Enteignung der Aktionäre von SH nachweisen lassen könnte. Dies würde natürlich SH schädigen aber uns als Aktionäre besonders. Ist diese Aussage von SH daher eher als Vorwand zu verstehen, der Öffentlichkeit und den Aktionären Unterlagen vorzuhalten, obwohl ein besseres Wissen bei SH in der Verwaltung (also im VS und AR) dazu besteht?
Letztendlich hat der Aufsichtsrat den Vorstand im Rahmen seiner operativen Geschäftsführung zu überwachen. Ob dies bei SH erfolgt ist, ist ebenfalls höchst fraglich. Insbesondere, ob der zuvor dargestellte (von der Verwaltung von SH vermutete) Aspekt der „Unternehmensschädigung von SH“ ggfs. sogar die Ursache für ein aktives Unterlassen der weitergehenden Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrates sein könnte. Oder besteht zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat von SH vielleicht so etwas wie ein „Alignment“, um angeblich SH vor Schaden zu schützen, stattdessen aber die Enteignung der Aktionäre voranzutreiben? Damit hätte die Verwaltung von SH sämtliche Grundsätze einer angemessenen Governance Struktur auf dem Altar des Jooste/LdP Modells geopfert.
Damit ist die Sonderprüfung essentiell für die Aktionäre, um unternehmensinterne Informationen zu erhalten und den PWC Bericht hinsichtlich einer angemessenen Governance von SH zu analysieren und zu bewerten.
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