Ich hab mir mal die Mühe gemacht und im Bundesanzeiger alle 18 dort aufgeführten verschiedenen Leerverkäufer mit den aktuellsten Positionen zusammengerechnet. Dabei kommen ( ohne Gewähr ) 14,18 % zusammen ( hab heute viel Zeit ). Die älteste aktualisierte / veränderte Meldung ist von Oxford Asset Management vom 1. Feb. 2016 von 0,64 % verringert auf 0,40 % (als Beispiel). Mir fehlt aber das Wissen, ob LV im Bundesanzeiger melden müssen, wenn Sie auf 0 % ! gehen. Oder ob Sie eine Meldung machen müssen, wenn Sie eine bestimmte Position ( z.B. 0,1 % ) unterschreiten. Oder überhaupt nicht melden müssen, wenn Sie eine bestimmte Position gar nicht erst überschreiten . Anders gefragt : Hat mein Beispiel OAM schon lange keine 0,4 % mehr ? Gibt es die überhaupt noch ?
Die " historischen " Daten im BA hätten ja ohne 0 %- Meldungen, oder zumindest einer Meldung, das eine bestimmte % - Marke unterschritten wurde, praktisch kaum einen Wert. Oder soll man sich das woanders ( kostenpflichtig vieleicht ) heraussuchen ?
Vielen Dank im Vorraus für kompetente Antworten, L.G. Klausi
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