gemäß §21 Wertpapierhandelsgesetz erst dann eine Meldepflicht an die Bafin, wenn 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte erreicht oder unterschritten werden. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob das gehandelte Unternehmen auch ein Deutsches sein muss. Ich gehe davon aus, dass das keine Rolle spielt... |