Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?!

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neuester Beitrag: 17.08.23 15:25
eröffnet am: 22.09.14 17:01 von: warkla2 Anzahl Beiträge: 20624
neuester Beitrag: 17.08.23 15:25 von: JuPePo Leser gesamt: 5964470
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05.05.17 17:11

925 Postings, 3523 Tage hope epiDer Focus muss jetzt sein

geschlossen zu sein,  um verhindern das der Laden an den Chinesen verramschst wird.

Die Exacs Aktionäre drüben in Amerika lachen uns doch nur noch  aus.  

05.05.17 17:13

3167 Postings, 4166 Tage mehrdiegernguru51

mag so sein.

aber seine ausführungen zur weisungsgebundenheit sind korrekt.  

05.05.17 17:21

3167 Postings, 4166 Tage mehrdiegernformular zur vollmachtsübertragung

zweiter erfolg

formular zur vollmachtsübertragung ist jetzt auf homepage von epigenomics eingestellt
link dazu
http://www.epigenomics.com/fileadmin/site_files/..._oHV17_Final_D.pdf

nach dem durchlesen dürften alle zweifel an der weisungsgebundenheit erledigt sein.

vielen dank herr vogt  faires spiel

 

05.05.17 17:35

2061 Postings, 3587 Tage Kassiopeia§135 Absatz 3 , Auszug

Es geht nicht um Profilierung und schon gar nicht darum. einen User zu animieren, hier rum zu müllen.

Schaut Euch diesen Satz an:

Ist das Kreditinstitut
bei der Ausübung des Stimmrechts von einer Weisung des Aktionärs oder, wenn der Aktionär keine Weisung erteilt hat, von seinem eigenen Vorschlag abgewichen, so hat es dies dem Aktionär mitzuteilen und die Gründe anzugeben

Eine Begründung im Nachhinei bringt Euch nix, wenn es rechtskräftig ist

 

05.05.17 17:35

6184 Postings, 4154 Tage Guru51roi100










wir haben hier einen ruhigen und sachlichen umgangston.
dabei soll es auch bleiben.

wünsche dir ein schönes wochenende.




 

05.05.17 17:49

923 Postings, 3900 Tage PflaumeAuch von mir

herzlichen Dank, Herr Vogt. Ich war erstaunt, dass Sie mir innerhalb von Minuten auf die Email geantwortet haben.
 

05.05.17 17:50

6184 Postings, 4154 Tage Guru51mehrdiegern


das stelle ich ja überhaupt  nicht in frage.
es geht doch nicht um den sachlichen inhalt,
es geht um die sprache.

hättest  z. b. du oder mogli  diese texte geschreiben, hätten wir von
diesem herrn keinen ton gehört.
bei kassio war das schon was anderes.

so, habe fertig.
 








 

05.05.17 18:00

4692 Postings, 3626 Tage ROI100lol, eben Kassiopeia, du verstehst es nicht.

Du lieferst den Beweis selber mit Deinem Post. Mit seinem Vorschlag ist der Vorschlag des Kreditinstituts gemeint. Denn ein Kreditinstitut unterbreitet den Aktionären die ein Depot bei ihnen haben und dort die Aktien halten einen Abstimmungsvorschlag. Gibt der Aktionär keine Weisung also somit dem Vorschlag durch eine allgemeine Vollmacht zustimmt oder gibt er eine Vollmacht mit der Weisung das er dem Vorschlag zu stimmt oder in Teilen zustimmt und die Bank weicht dann von ihrem Vorschlag ab - den entweder zugestimmt hat mit der Weisung oder keine Weisung abgeben hat aber die Vollmacht - dann muss die Bank dem Aktionär die Gründe mitteilen.

Hast Du es jetzt verstanden? DAs ist ein anderer Sachverhalt und hat nichts damit zu tun das wenn ich der Bank eine Weisung erteile die wenn sie anders abstimme will diese das machen kann. Bei ihren eigenen Vorschlägen kann sie es natürlich machen.    

05.05.17 18:05

4692 Postings, 3626 Tage ROI100Guru, unterstelle mir hier nichts.

Ich mag es nicht wenn wissentlich falsche Aussagen getroffen werden, egal von wem.    

05.05.17 18:35

6184 Postings, 4154 Tage Guru51Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 08.05.17 08:35
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Namensverunglimpfung

 

 

05.05.17 19:12

4692 Postings, 3626 Tage ROI100Guru, wieso zitierst Du nicht richtig?

Du weisst schon , das man korrekt zitieren muss ansonsten ist es Verfälschung von geistigem Eigentums eines anderen. Meine Aussage lautete "Da Du Dich ja einmischst, bist Du jetzt dran". Also immer schön bei der Wahrheit bleiben.

Dir auch ein schönes und erholsames WE  

05.05.17 19:14
1

97 Postings, 3053 Tage MyluExact mal wieder 10%...

... könnte kotzen wem man sieht wie unser Konkurrent mit dem Produkt und null Gewinn aus Schweiße Gold macht. Und wir müssen hoffen das es mehr als 7,52 werden.... da soll mal einer die Welt verstehen!!!!!!!!! Die haben die 20x fache MK... DIE 20!!!!! FACHE. ... sorry musste raus. .. das ist doch rational nicht mehr zu erklären. .... zumindest wenn man die Produkte vergleicht.  

05.05.17 19:15
1

97 Postings, 3053 Tage MyluSorry

Sollte natürlich SCHEIISSSSEE heißen  

05.05.17 19:18

97 Postings, 3053 Tage MyluUnd...

Ich habe es mir ja vor ca. 2 -3Jahren lange überlegt ob Exact oder Epi. Und das schlimme ich würde rein logisch wieder Epi kaufen...  

05.05.17 19:37

993 Postings, 3044 Tage per.aspera.ad.astraEinladung zur HV?

Ich habe immer noch keine Einladung zur HV bekommen. Hat jemand die Einladung schon bekommen?  

05.05.17 19:53

43 Postings, 3045 Tage Simplonmind. 3 Monate im Depot liegen!?

bzgl. Stimmrecht !

Stimmt das jetzt oder....?  

05.05.17 20:07

2061 Postings, 3587 Tage Kassiopeia.... bzgl Stimmrecht m.W, nicht, aber es gibt

Paragraphen, bei denen es relevant ist, bspw §142 Bestellung eines Sonderprüfers.

§122 Einberufung einer HV durch Minderheitsbeteiligung.  

05.05.17 20:27

263 Postings, 3247 Tage geolongEintragung im Aktienregister prüfen lassen

Epigenomics sendet nur jenen Inhabern von Aktien ein Anmeldeformular zu, die im Aktienregister eingetragen sind. Ist man nicht im Aktienregister eingetragen, wird i.a. das depotführende Bankinstitut eingetragen sein. Gegenüber dem Unternehmen gilt derjenige als Aktionär, der im Aktienregister eingetragen ist! Nur diese (natürliche oder juristische) Person kann die entsprechenden Rechte ausüben. Im Zweifelsfall würde ich mit der Depotbank oder mit Herrn Vogt Kontakt aufnehmen, um das abzuklären. Das Recht zur Übertragung der Stimmrechte an eine andere Person eigener Wahl setzt meines Wissens auch die Eintragung im Aktienregister voraus.

Zur Möglichkeit der Umschreibung im Aktienregister schreibt Epigenomics in der Einladung zur HV auf Seite 31:

"Für das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist – wie vorstehend unter 2. dargestellt – neben der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Anmeldung die Eintragung als Aktionär im Aktienregister erforderlich. Maßgeblicher Zeitpunkt ist insofern die Eintragung im Aktienregister im Zeitpunkt der Hauptversammlung. Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung sicherzustellen, nimmt die Gesellschaft Umschreibungen im Aktienregister, d. h. Löschungen und Neueintragungen, nicht mehr vor, wenn der Antrag auf Umschreibung der Gesellschaft nach Ablauf des 28. Mai 2017, d. h. nach dem 28. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), zugeht. Geht ein Umschreibungsantrag der Gesellschaft erst nach dem 28. Mai 2017 zu, erfolgt die Umschreibung im Aktienregister erst nach Ablauf der Hauptversammlung; Teilnahme- und Stimmrechte aus den von der Umschreibung betroffenen Aktien verbleiben bei der Person, die aufgrund eines solchen Umschreibungsantrags im Aktienregister gelöscht werden soll.
Wir empfehlen daher, Umschreibungsanträge möglichst rechtzeitig vor der Hauptversammlung zu stellen.
"

Quelle:  http://www.epigenomics.com/fileadmin/site_files/...berufung_Final.pdf

Es ist also noch genügend Zeit für eine Umschreibung.

 

05.05.17 20:40

263 Postings, 3247 Tage geolongNachweisstichtag (zu # 10266)

Ausschlaggebend ist einzig und allein der Aktienbesitz 21 Tage vor der HV (in Dtl. der Nachweisstichtag bzw. Record Date).



"Das Record Date ist ein Stichtag (keine Frist), der in Deutschland 21 Tage vor der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft liegt. Er bezieht sich auf das Recht, Stimmrechte auf der Hauptversammlung auszuüben, auch falls die Anteilsscheine noch vor der Hauptversammlung verkauft werden."


Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/Record_date

 

05.05.17 20:47

43 Postings, 3045 Tage SimplonOk Danke !

..und über Stichtag wegen der Dividende reden wir dann in 2 Jahren ;)  

05.05.17 20:56

993 Postings, 3044 Tage per.aspera.ad.astraan geolong

Muss man die Einladung zur HV  beantragen? Alle anderen Firmen schicken ja die Einladung automatisch. Ich freue mich über eine Antwort!  

05.05.17 20:57

923 Postings, 3900 Tage Pflaume@Simplon

Nein.
Die 90 Tage-Frist gilt gem. § 122 (1) AktG für die Einberufung auf Verlangen einer Minderheit.  

05.05.17 20:58

3167 Postings, 4166 Tage mehrdiegernnicht zu komplziert machen

der nachweis (3 monate ) muss geführt werden bei einberufung einer außerordentlichen hv
(jetzt nicht relevant)

die 21 tage frist bedeutet, dass die stimmrechte auf de hv auch ausgeübt werden können, wenn sie innerhalb  der 21 tage vor hv verkauft werden.
(jetzt nicht relevant)

grds. ist jede namensaktie im aktienregister eingetragen
relevant,  deshalb bekommt auch jeder eine einladung zur hv

heute habr ich z.b. von medigene die einladung erhalten zur hv 24.05.2017

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also nicht zu kompliziert machen, zur hv läuft hier alles ganz normal

 

05.05.17 21:00

923 Postings, 3900 Tage Pflaume@per.aspera.ad.astra

Ich habe die Einladung auch noch nicht bekommen.  

05.05.17 21:01

993 Postings, 3044 Tage per.aspera.ad.astramehrdiegern

Vielen Dank! Jetzt bin ich beruhigt!  

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