Die Inselgemeinde Wangerooge und die Stadt Borkum wollten durch ihre Klagen unter anderem geltend machen, dass sie durch die Windparks in ihren Rechten verletzt würden. Der durch die Windräder verstellte Blick auf das Meer würde das Landschaftsbild negativ beeinflussen und somit womöglich auch negative Auswirkungen auf den Tourismus haben. Auch die Gefahr von Schiffsunfällen wurde thematisiert. Hätten die Klägerinnen Recht bekommen, hätte dies fatale Folgen für den Aufbau der Offshore-Windenergie in Deutschland zur Folge gehabt, der ohnehin in den vergangenen Jahren stark beeinträchtigt wurde. Immer wieder hatten Klagen den Beginn der Projekte verschoben.
Unbeirrt weiter
Noch liegt die schriftliche Urteilsbegründung nicht vor und die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Doch mittlerweile sind die Offshore-Projekte vor der deutschen Küste weit fortgeschritten und auch genehmigt, so dass weitere rechtliche Unterbrechungen immer unwahrscheinlicher werden. Das gilt für „Nordergründe“ von Energiekontor ebenso, wie für die Offshore-Windparks „Borkum Riffgrund“ sowie „Gode Wind“ der laufenden AKTIONÄRS-Empfehlung Plambeck - das Papier bleibt ein spekulativer Kauf.
Und was hat Plambeck davon? Der Windpark wird vom Energiekontor projektiert und nicht vom Plambeck! Plambeck bleibt in dieser Hinsicht bankrott. Aber wie ich in #340 gechrieben haben, Plambeck lebt und existiert auf kosten Anderer und das wird auch so bleiben! Der einzige richtige Satz im Bericht ist der letzte nämlich "das Papier bleibt ein spekulativer Kauf"! Das heißt, wie im Casino.
Das ist klar, weil Plambeck noch nie vom Erfolg gehört hat! |