etwas zu dramatisch betrachtet. Im Nachbaruniversum wurde darauf hingewiesen, dass das Endfälligkeitsdatum der 31.12.2015 ist. Also, es KANN ab 01.08. die Auszahlung gefordert werden, MUSS aber nicht. Und da die Anleihenehmer sowieso keine kleinen Fische sind, ich tituliere die mal als "Investoren", liegt die Vermutung nahe, dass diese sich von der Verzögerung der Zulassung nicht kirre machen lassen.
Kurzum: nicht bis Ende Juli muss nun der Kurs auf 5,87€ steigen ....nein, bis ENDE DES JAHRES, damit mindestens keine Finanzen für die Rückzahlungen der Anleihen anfallen (+/- 0), oder (im besseren Falle) bei Wandlung mit Kursständen >5,87€, was frisches Geld in die Kasse spülen würde. |