Heute ist es überall folgendermaßen: Nach Ende des Geschäftsjahres ist alles, was ein anderes Geschäftsjahr betrifft, abzugrenzen, Den nicht genommenen Urlaub, die nicht ausgezahlten Zinsen etc. Auch die Anleihe ist definitiv abzugrenzen. Und was für 2015 war, muß zwingend für 2016 zurückgestellt werden, um 2016 nicht zu belasten. D.h. die Zinsen, die in 2015 angefallen sind, werden auch die Bilanz 2015 belasten. |