Am Anfang seines unten in Auszügen zitierten Blog-Eintrags liefert "Rule of Law Guy" (ein Jurist/Blogger, der mit der verzwickten rechtlichen Lage sehr gut vertraut ist) noch einmal Argumente, warum obiges Schreiben auf Betreiben des Generalstaatsanwaltes (also letztlich auf Betreiben der Biden-Administration) verfasst wurde und NICHT von Scotus angefordert wurde. In letzterem Fall hätte diese Anforderung auch schriftlich in der Liste der (öffentlich einsehbaren) Schriftsätze zur Collins-Klage erscheinen müssen, was nicht der Fall ist.
(Ergänzender bzw. "klärender" Kommentar von mir am Ende des Postings)
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Blog-Eintrag von ROLG, zitiert nach:
https://investorshub.advfn.com/boards/...sg.aspx?message_id=162720024 (DeepL + edit)
ROLG:
...Warum hatte die Biden-Administration das Bedürfnis, darauf hinzuweisen, dass der Fall Collins noch entschieden werden muss, wenn SCOTUS dies gar nicht explizit bezweifelt hatte?
Die logischste Erklärung ist, dass die Biden-Administration (wirklich, wirklich) den FHFA-Direktor Calabria umgehend und ohne schwerwiegenden Grund ersetzen will...
Nun zu einer Spekulation: Im Schreiben [des Gen-StA] wurde klargestellt, dass [das 4. Amendment vom 14.01.21] den Collins-Kläger keine rückwirkende Erleichterung gewährte. Es wurde aber nicht zugleich signalisiert, dass die Biden-Administration jede Gewährung einer solchen rückwirkenden Erleichterung ablehnt. Hat die Biden-Administration damit SCOTUS [unwissentlich bzw. unabsichtlich] signalisiert,
dass eine solche rückwirkende Erleichterung nicht als "schwer zu schlucken" angesehen werden soll?
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Klartext A.L.: Die Formulierung "schwer zu schlucken" fiel sinngemäß bei der Anhörung der Collins-Anwälte vor Scotus am 9. Dezember 2020. Damit war/ist gemeint, dass es für die US-Regierung um Hunderte Milliarden Dollar geht.
VARIANTE 1: Wenn Scotus den Collins-Klägern Recht gibt und das 3. Amendment aus 2012 (und damit den NWS) für unwirksam erklärt wird, müssten die Senior Preferred Shares der Regierung (d.h. der Hilfskredit aus 2008) gemäß der ursprünglichen HERA-Vereinbarung von 2008 als voll abgezahlt (bzw. als aus dem dann "illegalen" NWS "zurückbezahlt") gewertet werden.
VARIANTE 2: Würden hingegen die SPS erhalten bleiben, könnte die US-Regierung theoretisch noch viele weitere Jahre ihre jährliche 10 % Dividende auf die SPS einstreichen. Die SPS könnten z. B. dann "stehen" bleiben, wenn Scotus die Überzahlung aus dem NWS nicht als "Abzahlung" der SPS wertet (im Sinne von Hera 2008), sondern lediglich eine Rückerstattung der Überzahlung anordnet. Würde diese Rückerstattung "in bar" erfolgen (unwahrscheinlich, weil dann mindestens 120 Mrd. $ im US-Haushalt dafür locker gemacht werden müssten), wäre das zwar sehr schön für FnF und die Kläger, weil dann der Rückkauf der SPS noch nachträglich aus diesen Mitteln erfolgen könnte. Weit wahrscheinlicher wäre allerdings, dass die US-Regierung nur eine Steuergutschrift in dieser Höhe veranlasst, und dann gäbe es keine liquiden Mittel für diesen Rückkauf. Die Zwangsverwaltung wäre damit weiterhin "zementiert".
Das Schreiben des Generalstaatsanwalt vom 18.3.21 deutet nun aber darauf hin, dass die Regierung offenbar Variante 1 favorisiert. D.h. sie scheint damit einverstanden zu sein, dass Scotus im Sinne der Collins-Kläger entscheidet.Dies hat freilich auch gravierende rechtliche und politische Gründe.
a) - rechtlich: Die Rechtslage ist für die US-Regierung erdrückend (vor allem in den kommenden Fairholmes-Fällen vor Scotus);
b) - politisch: Die Regierung will den GSE-feindlichen FHFA-Direktor Calabria loswerden, was ohne Scotus-Entscheidung zu Gunsten der Kläger [Annullierung der Regelung, dass der FHFA-Direktor nur aus schwerwiegendem Grunde (for cause") entlassen werden kann], nicht möglich wäre;
c) - formal: Eine Kapitalerhöhung zur EK-Aufstockung von Fannie/Freddie wurde bereits auf vielen Kanälen (u. a. auf den Fannie-Newsseiten, mit befürwortenten Zitaten der Geschäftsführung) kommuniziert, und FnF haben Konsortialbanken für die KE bereits 2020 unter Vertrag genommen. Eine KE kann aber realistisch nur durchgeführt werden, wenn zuvor sämtliche Rechtsstreitigkeiten beigelegt worden sind - gerichtlich oder per Vergleich -, Fannie/Freddie also sozusagen "frei von Rechten Dritter" sind. Scotus liefert dafür nur den Anlass.
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Dass Trumps Ex-Finanzminister Mnuchin die SPS am 14.1.21 nicht per Unterschrift aus der Welt geschafft hatte (darauf hatten viele Hedgefonds gewettet) - wozu er gemeinsam mit FHFA-Direktor Calabria berechtigt gewesen wäre ("administrative Lösung") -, liegt genau daran: Das Streichen der SPS ist ein Riesenbrocken. Dies wollte sich der scheidende Mnuchin im Vorfeld der Scotus-Entscheidung offenbar nicht noch ans Bein binden, zumal Calabria mit drastisch überzogenen EK-Anforderungen einen zusätzlichen Riesenstolperstein in den Weg gelegt hatte.
Eine solche Preisgabe von Rechten (ohne weitere "Beute", z. B. Warrantsausübung) hätte Mnuchins zuvor makelloses Image als Finanzminister beschädigen können - und damit auch seine angehende Karriere als Hedgefonds-Manager für Öl-Scheichs aus Nahost.