Meine Vorredner haben so nicht ganz recht.
Du mußt gewisse Erfahrungen mit OS haben und ein gewisses Nettovermögen aufweisen. Dazu mußt Du (das stimmt) auch noch ein paar Formulare unterschreiben, damit die Bank abgesichert ist und belegen kann, daß Du alleine das Risiko trägst. Dieser Formularberg ist gesetzlich vorgeschrieben, genauso ist es bei den Voraussetzungen, die Du erfüllen mußt. Diese Voraussetzungen und auch die Formulare sind also im wesentlichen bei allen Banken gleich. Entscheidend ist Dein Nettovermögen und Deine Erfahrung mit OS (d.h. seit wann beschäftigst Du Dich mit OS, Du kannst ja keine Termingeschäftsfähigkeit erhalten, wenn Voraussetzung wäre, daß Du schon gehandelt hast). Die Angaben, die Du machen mußt, werde ich Dir hier nicht verraten, allerdings kannst Du sie sehr dezidiert dem Wertpapierhandelsgesetz entnehmen. Den genauen Paragraphen kannst Du dem entsprechenden Formular Deiner Bank entnehmen.
Wenn Du dann die Termingeschäftsfähigkeit erlangt hast, bekommst Du von Deiner Bank automatisch vor Ablauf eines Jahres eine Prolongation, die Du unterschreibst, danach erfolgt dann alle drei Jahre eine Prolongation.
Hoffe nun alles komplett wiedergegeben zu haben.
Grüsse, Tyler |