Antragsteller kriminell geworden ist! Auch nach einer grossen Vorstrafe , wie etwas 5 Jahre Gefängnis, wird dieser Fakt nicht bei der Entscheidung über Asyl herangezogen. Also ein Krimineller, der im Gefängnis sitzt, könnte genauso Asyl bekommen, mit der Konsequenz, der dieser nach der Gefängnis entlassung weiter hier ist.
Sowas glaubt man nicht......Ich meine, jeder der auch nur andeutungsweise unsere Gesetze und Sitten nicht respektieren will, kann, nein müsste gehen! |