daß eine Enteignung in Rußland möglich ist, wenn der Unternehmer (die letzte Kontrolle) Ausländer aus einem unfreundlichem Land ist. Ekosem hat als mehrheitliche Gesellschafter russische Staatsbürger.
Konkret wird von GTAI (die deutsche Außenhandelsorganisation), veröffentlicht:
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Wann kann ein Antrag auf Zwangsverwaltung gestellt werden?
Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit der Einführung einer Zwangsverwaltung nur für größere Unternehmen vor, wenn eine Kombination der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Die vollständige Kontrolle über das Unternehmen oder mindestens 25 Prozent der stimmberechtigten Aktien gehören einer ausländischen natürlichen oder juristischen Person, die mit einem "unfreundlichen" Staat verbunden ist (siehe Liste der "unfreundlichen" Staaten mit aktuell 48 Ländern, darunter Deutschland), und
Der Buchwert des Vermögens des Unternehmens gemäß Jahresabschluss zum letzten Bilanzstichtag übersteigt 1 Milliarde Rubel (etwa 7,52 bis 7,75 Millionen Euro, siehe offizieller Wechselkurs der russischen Zentralbank) oder das Unternehmen hat im Durchschnitt mehr als 100 Mitarbeiter, und
Die Tätigkeit der Gesellschaft wurde unter Verletzung der gesetzlichen Vorschriften der Russischen Föderation eingestellt
https://www.gtai.de/de/trade/russland/...talabfluss-verhindern-809856