Du hast einen Kaufvertrag mit dem Händler, nicht mit Alno, also steht auch der Händler für die Anzahlung gerade. Falls er nicht in der Lage ist, die Küche von Alno zu liefern, wird er dir sicherlich eine Alternative anbieten. Schau mal in die AGB´S, eventuell ist der Händler berechtigt, die Ware von einem anderen Hersteller zu liefern, bei gleicher Leistung. Generell bist du erst mal an den Vertrag gebunden. Der Händler wahrscheinlich nicht. Du hast bestimmt eine Angebotsannahme unterschrieben. Heisst, der Händler kann binnen ca. 14 Tagen kostenlos zurücktreten, wenn er die Ware nicht liefern kann. Aber keine Angst, so schnell verzichtet kein Händler auf 5 Küchen.
Zurück zu Alno:
Die Planinsolvenz kann Alno sich bestimmt abschmicken, wird sich das Inso-Gericht max. 10-14 Tage anschauen, und dann in die Regel-Inso wechseln. Habe ich leider schon zweimal selber erlebt. Schon weil die Masse für das Insolvenzausfallgeld geschütz werden muss. Bin mir sicher, das die nächsten 3-5 Tage auch der Rest vom Konzern in die Inso läuft. |