14. Mai 2007, 07:43 Uhr Von Tina Kaiser
EuGH-Klage
Einzelhändlerin will Wettmonopol kippen
Innerhalb eines Jahres haben deutsche Behörden rund 1000 Wettbüros geschlossen. Gerade für kleine Tabakläden war das Wett-Geschäft oft der letzte Rettungsanker. Eine 63-Jährige zieht nun vor den Europäischen Gerichtshof - mit guten Chancen. Ursula Stoß ist empört. Seit 15 Jahren leitet die 63-Jährige ein kleines Tabakwarengeschäft im Industriegebiet der hessischen Kleinstadt Karben. Sportwetten hätten der Rettungsanker für die Einzelhändlerin werden sollen, doch damit ist es im Zuge des Tauziehens um das Sportwetten-Monopol wohl vorbei. In den vergangenen Jahren, sagt Ursula Stoß, liefen die Geschäfte längst nicht mehr so gut wie früher. Doch die Einzelhändlerin wusste sich zu helfen. Seit Anfang 2006 vermittelt Stoß in ihrem Tabakladen Sportwetten der Österreichischen Wettfirma Happybet. "Die Wetten liefen hervorragend und haben unseren Umsatz um ein Drittel erhöht", sagt Stoß. Die Betonung liegt auf "liefen", denn seit 1. August 2006 darf die Einzelhändlerin keine Wetten mehr vertreiben. Das Ordnungsamt hat es untersagt. "Ich verstehe das nicht", sagt sie. "Wir machen doch nichts Verbotenes."
800 bis 1000 Wettbüros von deutschen Behörden geschlossen
Genau über diese Frage herrscht in Deutschland Uneinigkeit. Private Wettanbieter bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Viele Jahre wurden die meisten kleinen Wettannahmestellen toleriert, dabei 2006 war die Stimmung gegen die privaten Anbieter gekippt. Seit März 2006 wurden nach Schätzung des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU) 800 bis 1000 Wettbüros von deutschen Behörden geschlossen. Wenn es nach den Bundesländern geht, soll es künftig gar keine privaten Sportwettfirmen mehr geben. So sieht es der Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrags vor, der im Januar 2008 in Kraft treten soll. Obwohl die Europäische Kommission den Vertrag für eu-rechtswidrig erklärt hat, halten die Länder an ihrem Plan fest. Weiterführende links
Sportwettenanbieter Bwin kündigt Klagewelle an Brüssel will Lottostaatsvertrag stoppen Deutsche Anbieter sehen Staats-Monopol am Ende Wetten, dass das Monopol fällt? Ursula Stoß und ihr Sohn Markus könnte den Ländern nun einen Strich durch die Rechnung machen. Wie viele andere Wettanbieter hat auch Markus Stoß versucht, sich zu wehren. Mit Erfolg: Das zuständige Verwaltungsgericht Gießen hat den Fall zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet. "Der Vorlagebeschluss hat Bedeutung für die Sportwetten-Verfahren in ganz Deutschland", sagt Roland Reichert von der Kanzlei Redeker, der die Familie Stoß vertritt. Erstes Sportwett-Verfahren des EuGH gegen Deutschland
Nimmt der EuGH die Klage auf, wäre es das erste Deutschland betreffende Sportwett-Verfahren des europäischen Gerichts. Inhaltlich ist die Auffassung der EU klar: "Das Verbot verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit, da die Länder im Ausland lizenzierten Wettanbietern nicht untersagen dürfen, in Deutschland Geschäfte zu machen", sagt Michael Schmittmann, Medienrechtexperte der Wirtschaftssozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. Doch bislang wurde noch kein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Langfristig, so sind sich fast alle Rechtsexperten einig, wird die EU den Ländern das geplante staatliche Wettmonopol verbieten. Die Klage der Familie Stoß könnte das Verfahren deutlich beschleunigen. Bayern muss Wettbürobetreiber Schadensersatz zahlen
Für die Länder wird die Lage damit immer bedrohlicher. Vor kurzem hatte das Münchner Amtsgericht erstmals einer Schadensersatzklage des Wettbürobetreibers Simon Springer stattgegeben. Der 58-Jährige musste 2004 seine Wettfirma verkaufen, weil ihm über Wochen das Bayerische Landeskriminalamt sämtliche Geschäfts- und Privatkonten gesperrt hatte. Weil er Mieten und Gehälter nicht mehr zahlen konnte, blieb ihm nur der Notverkauf. Er bekam gerade mal einen sechsstelligen Betrag, laut Springer sei die Firma 15 bis 20 Mio. Euro wert gewesen. "Das Urteil ist richtungsweisend", sagt der Verfassungsrechtler Rupert Scholz. Es zeige den Behörden, dass ihr Handeln teure Folgen haben könnte. Wenn die EU sich mit ihrer Rechtsauffassung durchsetzt, müssen die Länder wohl mit hohen Klagen rechnen. Der Branchenverband VEWU geht von einem zwei- bis dreistelliger Millionenbetrag aus. Schlagworte
Sportwetten Ursula Stoß Wettbürobetreiber Wettmonopol Es bliebe jedoch ein fader Beigeschmack, sagt VEWU-Präsident Markus Maul: "Die Millionenzahlungen werden die deutschen Steuerzahler tragen müssen und viele Unternehmen sind bis dahin pleite." Auch für Ursula Stoß könnte es eng werden, wenn sie Wettannahmestelle nicht bald wieder öffnen darf. "Es geht um unsere Existenz", sagt die Geschäftsfrau.
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