InspektorLong: "Nach deutschem Recht sollte die steuerliche Verrechnung ganz simpel sein, weil die depotführende Bank die realisierten Verluste einfach mit den unterjährig angefallenen Gewinnen verrechnet. Das sich der Berater dazu nicht äußern will oder darf, ist bedauerlich."
Nein, InspektorLong, das geht eben nicht. Das geht nur, wenn man die Aktien verkauft, und zwar an der Börse. lazybird liegt da richtig.
Ich muss mir mal das Formular ansehen und mich dann kundig machen. Tatsache ist ja schon, daß Verluste angefallen sind, aber die Frage ist halt, ob das steuerliche Verluste sind. Vielleicht gibt es da auf der Anlage KAP irgendwas mit "Verluste aus wertlosen Ausbuchungen, oder so......
Aber eines ist sicher: Nichts ist undurchsichtiger wie die dt. Steuergesetze/Einkommenssteuergesetze. Und das sag ich, weil ich mich ziemlich gut auskenne.....
Danke für eure Antworten. Gruß TheodorS |