Aber es tut sich nichts. Wie kurz oder besser wie Lang kann kurzfristig sein? Dachte eigentlich ich warte auf die Gegenreaktion um wieder Short zu gehen...??? Na hoffentlich bald, sonst kommen wieder Zahlen ;)
Nordex-Speku.: Ich rede auch lieber mit Boersenmann! 14.06.12 20:48 #7582 Der Langfristchart auf Monatsbasis (hier wurde heute eine horizontale Unterstützung erreicht) sowie die dazugehörigen Indikatoren (RSI und Slow Stochastik) könnten sehr bald für eine Gegenreaktion nach oben sorgen. Also viele hier sehen bei Nordex eher Short angesagt. Ich halte mal zumindest auf recht kurzfristig Zeitebene dagegen.
Keine Kaufempfehlung - "nur" meine Meinung!
----------- Semperaugustus ID Sperre immer Nordexkursziel von Semper wurde von 40 nun auf 1,44€ reduziert ;-)
oder verschweigt, dass in seinem Thread Ruhe war, als meingott gesperrt, herrschte.
Dieser war der einzige Thread in dem damals meingott schreiben konnte und der wurde regelmäßig zerschossen.
Immer diese vergesslichkeit noogman, aber hauptsache er gibt meingott weiterhin die Plattform um User wie Nordex-spekulatius zu porovozieren und zu beleidigen...
noogman damit machste dich mitschuldig, red dich nicht raus
Die Offshore-Windparks beschäftigen die deutsche Steuerbürokratie schon länger. Ihr Aufbau ist extrem teuer, einmal fertiggestellt bringen sie den Betreibern aber bis zu zwölf Prozent Rendite. So fragten sich die Kämmerer der Städte, wie sie auf hoher See Gewerbesteuer kassieren können. Normalerweise wird diese nach der Höhe der Löhne in den Betriebsstätten berechnet. Da in Windparks aber wenige Menschen arbeiten, ist die Lohnsumme klein. Schon 2009 änderte man daher die Aufteilung der Gewerbesteuer für diese Anlagen.
Befass dich mal damit, welchen Stellenwert du damit hast
Hier Prokon
Die Anleger können bei Verlusten der Gesellschaft in die Haftung genommen werden. Das Genussrecht nimmt im schlimmsten Fall bis zur Höhe der Einlage an dem Verlust der Gesellschaft teil. Das bedeutet, die Einlage kann bei Verlusten der Gesellschaft vollständig verloren gehen.
Diese Gründe führten dazu, dass die Prokon Unternehmensgruppe auf der WARNLISTE der Stiftung Warentest steht.
ihrschlawiener
: meingott aber auch, das kann dir mit anderen
Investments nicht passieren! oder doch ?
Die Anleger können bei Verlusten der Gesellschaft in die Haftung genommen werden. Das Genussrecht nimmt im schlimmsten Fall bis zur Höhe der Einlage an dem Verlust der Gesellschaft teil. Das bedeutet, die Einlage kann bei Verlusten der Gesellschaft vollständig verloren gehen.
können meingott können die Betonung liegt auf können oder nicht ?
Die Bürger dürfen sich beteiligen...natürlich mittels Genussrecht, ist ja klar und nicht als Eigentümer...Da hätte er ja im Falle einer Insolvenz Anspruch auf eine Quote
Nein nein, besichert sind nur die Banken, die da auch einen Teil bei steuern. Der Betreiber braucht somit nicht mal mehr Eigenkapital...das besorgt er sich ja von den Bürgern.
So , machts dann Bumm...ja wer bekommt dann etwas? Den Unternehmen hat man natürlich soviel gegeben, wie die Parks im Falle eines Verkaufes ungefähr einfahren werden...sogar noch mit Sicherheitsabschlag...weil die wollen die Dinger ja möglichst schnell weg haben
Ja das wird dann Schnäppchen für die Grossen
Und der kleine...ja der kann dann wieder so jammern, wie nach jeder Blase, wenn sein Rentenfond nur mehr 20% des errechnet wert ausschöpfen kann...alles Marktbedingt...steht eh auf jeder Polizze drauf
Mich wundert es ja, dass die Menschen immer wieder so dumm sind und sich auf solche Geschäfte einlassen und nichts lernen aus der Vergangenheit....aber sei wie es sei....
Mit 2 oder 3% kann man eben keine Investoren anlocken...da muss man schon mal über 10% Rendite versprechen..;))
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