Aber auch interessant ist,
dass ein Großteil von Foren oder Blogs mit Unterlassungen bzw. einstweiligen Verfügungen von den Anwälten des Herrn F. konfrontiert wurden. Manche unterwerfen sich, aber manche tun das nicht und lassen es auf eine einstweilige Verfügung ankommen, um sich gegen diese juristisch zu wehren.
So gesehen wird das Recht auf Meinungsfreiheit nach dem GG stark eingeschränkt. Beim nächsten Skandal darf es überhaupt keinen "BMO-Aufdecker" mehr geben, da die hilfreichen Ausführungen sofort als Unterstellung gelöscht würden. Ergebnis des ganzen ist, dass Dritte dann völlig ungestört "werkeln" können, weil keiner mehr einen Verdacht äußern darf.
Ich glaube eigentlich nicht, dass dies im Sinne der Schöpfer des Grundgesetzes ist. Man kann das Persönlichkeitsrecht auch missbrauchen....
Ausdrücke wie "ich glaube" - also keine Fakten, zählen nicht, es bleibt eine Unterstellung und wird daher sofort gelöscht. Meinungsfreiheit - adé. Man fertigt es einfach mit bitte belegen ab, nach dem Motto: Der Jupiter ist größer als die Erde - bitte belegen. Auch der Zeugenstatus der einzelnen User spielt keine Rolle: Sie haben die Hotline abgehört und können mitteilen was dort gesagt wurde ? Nein, das reicht nicht aus. Man muss von der Telekom die besprochenen Archivbänder bekommen und an Herrn Pape schicken. Wie man sieht, beisst sich die Katze immer wieder in den Schwanz....
Aber lieber Jochen, du hast lieber das Posting gelöscht, als die darin enthaltene Frage zu beantworten - also nochmal:
Wenn ich schreibe: Ich glaube, dass Schumacher die Nackenprobleme nur vorschiebt, weil er keine Chance von Williams bekam, das aktuelle F1-Auto ausreichend zu testen...
Was ist das dann? Eine Unterstellung oder meine freie Meinung???????????????????? |