Lotto-Block stellt ifo-Studie in Frage STUTTGART/MÜNCHEN DTZ/vi). In den vergangenen Wochen war in den Medien immer wieder über Interpretationen eines Gutachtens des ifo-Instituts, München, zum deutschen Sportwettenmarkt zu lesen, die aus der Sicht des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) nicht richtig sind.
Das ifo-Institut selbst macht in der Zusammenfassung des Gutachtens auf Seite 46 auf diese Fehldeutungen aufmerksam:
„Um einer gängigen Missinterpretation des Ergebnisses entgegenzutreten, ist zu betonen, dass hier keine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen wird.“
„Die Studie untersucht nicht die außerökonomischen Folgen, wie etwa gesundheitliche Beeinträchtigungen, die möglicherweise mit einer verstärkten Wetttätigkeit verbunden sind (Stichwort Wett- und Spielsucht).“
„Als Argument für eine Liberalisierung des Wettmarktes sind die in dieser Studie nachgewiesenen Arbeitsmarkteffekte deshalb nicht verwendbar.“
Die irreführenden Interpretationen durch kommerziell interessierte Unternehmen der Glücksspielindustrie waren Gegenstand eines Gesprächs zwischen den Verfassern der Studie und Vertretern des DLTB. Darin wurde auch klar, dass die Studie in sich konsistent ist, die Prüfung außerökonomischer Folgen wie Spielsucht und rechtlicher Rahmenbedingungen jedoch nicht Inhalt des Auftrages zur Studie war. Sie enthalte bestimmte Szenarien und sei nicht als Prognose für zukünftige Entwicklungen zu sehen.
Offen bleibt, warum das ifo-Institut den Auftraggeber – einen Verband der kommerziellen Glücksspielindustrie, dem zum Beispiel die Firma Faber angehört – auf der Titelseite seiner Veröffentlichung nicht benennt und damit von seiner gängigen Praxis abweicht.
Nach der Auffassung des DLTB ist die ifo-Studie auf die Rechtslage und den Glücksspielstaatsvertrag nicht anwendbar und kann daher auch keine Entscheidungshilfe für die Politik sein. Laut ifo-Gutachten werden, wenn der neue Glücksspielstaatsvertrag in der vorgeschlagenen Form in Kraft treten sollte, sich auf dem Wett- und Lotteriemarkt erhebliche Änderungen ergeben: Werbung für Lotto und jede andere Form des Glücksspiels müssten „drastisch eingeschränkt“ werden. Hierduch wäre gewerblichen Lottovermittlern wie Faber, Fluxx oder Tip24 weitgehend die Geschäftsgrundlage entzogen, da deren Geschäft ohne Werbung und Internetvertrieb kaum vorstellbar sei, so das ifo-Institut.
Noch härter träfe es laut Gutachten private Sportwettenanbieter. Denn Glücksspiele im Internet, zu denen in Deutschland auch Sportwetten zählen, sollen nach dem neuen Staatsvertrags komplett verboten werden und Buchmacher, wie z.B. Bwin, die mit einer Gewerbeerlaubnis aus der ehemaligen DDR arbeiten, sollen die per Einigungsvertrag übertragene Konzession verlieren.
Die ifo-Studie bezweifelt, ob ein solcher „staatlicher massiver Eingriff dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit genügt und mit der Dienstleistungsfreiheit in der EU in Einklang gebracht werden kann“. Es seien auch andere Regelungen möglich. Dazu führt das ifo-Institut Beispiele aus Großbritannien, Österreich und Italien an. |