Fluxx AG mein Ziel

Seite 6 von 16
neuester Beitrag: 28.06.07 08:56
eröffnet am: 19.01.07 08:28 von: Ananas Anzahl Beiträge: 389
neuester Beitrag: 28.06.07 08:56 von: Ananas Leser gesamt: 72904
davon Heute: 62
bewertet mit 9 Sternen

Seite: 1 | ... | 2 | 3 | 4 | 5 |
| 7 | 8 | 9 | 10 | ... | 16   

01.03.07 09:12

660 Postings, 6584 Tage Der DozentBin gespannt, wie die Medien den

Alternativ-Entwurf zum Staatsvertrag aus Schleswig-Holstein annehmen, der heute vorgelegt wird.

Wäre für die Ministerpräsidenten-Konferenz am 22. März 2007 von großen bedeutung.
Wenn am 06.03.2007 eine positive entscheidung kommt, können eigentlich die MP's nicht anders, als die Liberalisierung zuzulassen.  

01.03.07 09:22

23 Postings, 6513 Tage zampaduDAS wollen wir sehen...

 62  1  4,26    4,29  1  1.877    
 80  1  4,25    4,30  2  2.172    
 1.255  1  4,23    4,31  1  1.000    
 4.500  1  4,22    4,35  2  1.400    
 4.500  2  4,21    4,37  1  2.000    
 24.000  1  4,20    4,38  1  1.000    <--- Das wollen wir sehen!!! 24000 Stücke,
 1.500  3  4,16    4,39  1  2.000          EIN Käufer!
 2.200  2  4,15    4,40  1  2.000    
 1.250  2  4,11    4,42  1  1.000    
 250  1  4,10    4,44  1  100    

 39.597  
14.549
 

01.03.07 09:26

667 Postings, 6621 Tage TurtleTraderGehts weiter nach oben?

Rel. große Kauf-Order zu  4.20.

Hier mal ein Blick in das Orderbuch:


Xetra-Orderbuch FXXN / DE000A0JRU67   Stand: 01.03.2007 09:07
28.02.:  09:00  | 10:00  | 11:00  | 12:00  | 13:00  | 14:00  | 15:00  | 16:00  | 17:00
01.03.:  09:00  | 10:00  | 11:00  | 12:00  | 13:00  | 14:00  | 15:00  | 16:00  | 17:00
Aktueller Aktienkurs + Xetra-Orderbuch von FLUXX AG
Stück   Geld Kurs Brief   Stück
        4,44 Aktien im Verkauf     100
        4,42 Aktien im Verkauf     1.000
        4,40 Aktien im Verkauf     2.000
        4,39 Aktien im Verkauf     2.000
        4,38 Aktien im Verkauf     1.000
        4,37 Aktien im Verkauf     2.000
        4,35 Aktien im Verkauf     1.400
        4,31 Aktien im Verkauf     1.000
        4,30 Aktien im Verkauf     2.172
        4,29 Aktien im Verkauf     1.877

Quelle: [URL] http://aktienkurs-orderbuch.finanznachrichten.de/FXXN.aspx [/URL]

62       Aktien im Kauf 4,26
80       Aktien im Kauf 4,25
1.255       Aktien im Kauf 4,23
4.500       Aktien im Kauf 4,22
4.000       Aktien im Kauf 4,21
24.000       Aktien im Kauf 4,20
1.500       Aktien im Kauf 4,16
2.200       Aktien im Kauf 4,15
1.250       Aktien im Kauf 4,11
250       Aktien im Kauf 4,10

Summe Aktien im Kauf   Verhältnis   Summe Aktien im Verkauf
39.097                   1:0,37         14.549  

01.03.07 10:16

161 Postings, 7723 Tage Roman666Mein Tipp für die nächsten Tage

natürlich auch ein wenig vom Wunschdenken geprägt.
Heute bis 4,50
Freitag bis 4,90
Montag bis 5,40
und am Dienstang + 25 % auf 6,75.
Gebt auch mal Tipps ab mal schauen wer Recht behält.
Gruß
Roman  

01.03.07 10:22

246 Postings, 6788 Tage barracuda04Eigentlich müßte der Kurs...


schon heute in die Gänge kommen. allein die Diskussion über einen alternativen Entwurf zeigt doch, dass keineswegs alle B'Länder an einem Strang ziehen! Ich sehe das die 6'er Schwelle noch im 1. Hj. genommen!  

01.03.07 10:36

30793 Postings, 6859 Tage AnanasHört sich alles sehr positiv an

Wir haben einen spannenden Monat vor uns in diesen wird aufgezeigt welche
Richtung Fluxx gehen kann.Heute, jedenfalls, stimmt die Richtung und die
Käuferstimmung ist weiterhin TOP.  

01.03.07 10:47

23 Postings, 6513 Tage zampadufluxx Zielkurs...

Gehen wir mal von folgendem Ansatz aus: Der ggw. Kurs (ca. 4,30) spiegelt das erwartete Chance/ Risiko-Verhältnis des Marktes wieder.

Charttechnisch hat fluxx ein ungefähres Rückschlagspotenzial bis Euro 3,10, also ca. 28%. Wenn ich mir dieses Risiko einkaufe, erwarte ich mind. ein Chance/ Risikoverhältnis von 1:2, also eine Kurssteigerung von ca. 56%, Euro 6,70.

Ich würde mir das Risiko 1:3 bezahlen lassen, also 28/84%, Euro 7,90!

   

01.03.07 10:57

161 Postings, 7723 Tage Roman666über die Politiker meckern,

aber genau wie diese will sich von Euch auch keiner für eine Prognose der nächsten 3 Börsentage festlegen lassen. Ist doch eine Wettaktie warum dann nicht ein paar Tips abgeben.  

01.03.07 11:08

660 Postings, 6584 Tage Der DozentRoman666

Ich hab's schon 2 mal abgegeben - Ende dieser/anfang nächster woche sehen wir die 5 ;)  

01.03.07 11:15

246 Postings, 6788 Tage barracuda04zampadu ...

das ist eine plausible Kalkulation, der kann ich gern zustimmen !  

01.03.07 11:22

187 Postings, 6558 Tage jump38@Dozent und andere FLUXX investierten

nachstehend ein Auszug aus Posting 311 vom parallel-Forum:

Zur Lösung der vertrackten Frage schlug Straub vor, einen Staatsvertrag unter Einschluss privater Anbieter für Sportwetten abzuschließen und einen weiteren unter staatlichem Monopol für reine Glücksspiele wie das Lotto, von dessen Abgaben der Breitensport im DOSB seit je profitiert.

"...und einen weiteren unter staatlichem Monopol für reine Glücksspiele wie das Lotto..."

Würde das für Fluxx nicht bedeuten, dass sie ihre geplanten Lottoanahmestellen in den Supermärkten vergessen könnten, und somit gar nicht gut für FLUXX aussähe?

Korrigiere mich bitte wenn ich da was falsch interpretiere!

Grüße jump  

01.03.07 11:32

23 Postings, 6513 Tage zampaduUm eben diese vorherrschende Monopolstellung...

geht es doch im Kern. Egal ob Lotto oder Sportwetten, eine durch den Staat bekleidete Monopolstellung ist unter den hier schon angesprochenen Umständen (Verfassungswidrig, Verstoss gegen GG, freie Berufswahl) nicht zu akzeptieren!!!  

01.03.07 11:42

246 Postings, 6788 Tage barracuda04jump selbst wenn...

es so wäre, dann wäre fluxx immer noch besser aufgestellt als tipp24! Mit der erworbenen GB-Lizenz ist fluxx voll im Sportwettgeschäft drin.

Aber das ist in der Tat nicht das Problem. Ein staatliches Monopol lässt sich nicht aufrecht erhalten, falls das Urteil am 06.03. diese Auffassung bestätigt. Es wird Schadenersatzforderungen geben.  

01.03.07 11:47

660 Postings, 6584 Tage Der DozentHans Jörn Arp zu Sportwetten vom 01.03.2007

Zur aktuellen Diskussion über den Staatsvertrag erklärt Hans-Jörn Arp, MdL: "Wir haben den aktuellen Entwurf des Staatsvertrags immer dahin gehend kritisiert, dass er in zahlreichen Punkten Europa-, Verfassungs-, und Kartellrecht widerspricht.

Das Gutachten von Prof. Scholz hat dies mehr als bestätigt. Wir erwarten uns jetzt weitere Klarstellungen durch das für den 06. März angekündigte Placanica Urteil. Dies wollen wir jetzt abwarten, damit zumindest unser Alternativvorschlag der aktuellen Rechtssprechung des EuGH Rechnung trägt. In Kenntnis und unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils werden wir unseren Vorschlag vorlegen.


Artikel vom 01.03.07

http://www.isa-casinos.de/articles/15360.html  

01.03.07 13:04

30793 Postings, 6859 Tage AnanasDer Dozent

Genau das ist es, alles andere, wie Kursvorhersagen,abwägen was geht und
was geht nicht,Chartanalysen ist aus der jetzigen Sicht alles Spekulation.
Zwar ist Fluxx eine Glückspielaktie, doch man sollte nüchtern und gelassen
abwarten.
Nervöse Anleger sind besiegte Anleger, sie wissen es nur noch nicht.  

01.03.07 16:38

23 Postings, 6513 Tage zampaduUnverfroren...

Auszug LOTTO Hamburg:

Ausblick 2007

Am 13.12.2006 hat die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder mit der klaren Mehrheit von 15:1 Stimmen den neuen Glücksspielstaatsvertrag zustimmend zur Kenntnis genommen, der die zukünftige Ausgestaltung des Glücksspielmarktes regelt. Die Position der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks wurde hier eindeutig gestärkt und das staatliche Glücksspielmonopol für weitere vier Jahre bestätigt. Der Vertrag wird im Laufe dieses Jahres von den Länderparlamenten ratifiziert und soll spätestens zum 01.01.2008 in Kraft treten.
 

01.03.07 17:35

30793 Postings, 6859 Tage AnanasJa, dass ist bekannt

Darum geht es im großen Ganzen.Doch die Ratifizierung ist nun verschoben
worden auf ende März. Man will damit erreichen das EURecht nicht
vorgegriffen wird.Darum ist der 6. März in Brüssel am EUGerichtshof
ein wichtiger Termin für die gesammte Branche.Es gehr dort um die
liberalisierung im Allgemeinen und im einzelnden die freie Berufswahl
und deren Ausübung innerhalb der Europäischen Länder.
Wenn Lotto,-und Wettanbietern ein Monopol vorgelagert wird, kommt das
ein Berufsverbot gleich.  

01.03.07 17:53

23 Postings, 6513 Tage zampaduAnanas...

um diese Hintergründe weiss ich natürlich! Nein, was ich meine ist, dass dieser Artikel am heutigen Tage veröffentlicht wurde.

Dieser ganze Artikel (isa-casinos.de) ist ein Witz! Allein die Ausführungen zur Spielsuchtpreventation, wo wir alle wissen, dass dieser Punkt einer der vermeintlichen Trümpfe zur Verteidigung des Monopols des Staates ist.

Ich lese hier zwischen den Zeilen und dort lese ich ANGST, Angst vor dem 06.März!  

01.03.07 18:02

246 Postings, 6788 Tage barracuda04Angst ist in der Tat ein schlechter Ratgeber !

Lasst euch doch nicht verrückt machen. Selbstverständlich bleibt der Staat in irgendeiner Weise involviert. Aber nicht als Monoplist in wirtschaftlicher Weise. Er wird für die Suchtprävention Vorsorge treffen und mit einer Lizenzabgabe dafür sorgen, dass der warme Regen an der Staatskasse nicht vorbei geht.  

01.03.07 18:04

23 Postings, 6513 Tage zampadubarracuda04, HH LOTTO hat Angst, nicht ich! o. T.

01.03.07 18:14

246 Postings, 6788 Tage barracuda04das hätte mich auch sehr gewundert zampatu o T o. T.

02.03.07 10:00

30793 Postings, 6859 Tage AnanasJahreszahlen

Wer die Zahlen heute liest, kann sich ja vorstellen, wo Fluxx steht wenn
die Rechtsunsicherheit vorbei ist und Fluxx in die Vollen gehen kann.  

02.03.07 11:18

23 Postings, 6513 Tage zampaduVorläufige Zahlen irrelevant...

Die heute veröffentlichten Zahlen sind in ihrer Ausgestaltung vorab erwartet worden und im Hinblick auf die ggw. und ungeklärte zukünftige rechtliche Situation müssig zu diskutieren.

Insbesondere fluxx steht vor dem Hintergrund des 6ten und dem überregionalem Ausbau seiner Geschäftsaktivitäten (jaxx) vor einer Neubewertung.

Und wie wir alle wissen, wird an der Börse die Zukunft gehandelt, nix anderes!!!

 

02.03.07 11:59

23 Postings, 6513 Tage zampaduViel Text, wer will...

Donnerstag, 1. März 2007
Europäischer Gerichtshof verurteilt Griechenland wegen des Verbots elektronischer Spiele
Der Europäische Gerichtshof hat Griechenland mit Urteil vom 26. Oktober 2006 wegen des Verstoßes gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, gegen das Verbot der mengenmäßigen Beschränkung und gegen in mehreren EG-Richtlinien festgelegten Mitteilungspflichten verurteilt (Rs. C-65/05). Dem von der Europäischen Kommission Anfang 2005 eingebrachten Vertragsverletzungsverfahren lag ein von Griechenland beschlossenes Verbot für die Einrichtung und den Betrieb elektrischer, elektromechanischer und elektronischer Spiele (einschließlich Computerspiele) außerhalb von Spielcasinos zugrunde. Griechenland hatte mit dem am 20. Juli 2002 in Kraft getretenen Gesetz Nr. 3037/2002 ein entsprechendes Verbot erlassen, ohne die EU zu informieren.

Griechenland berief sich auf den Schutz der öffentlichen Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung sowie auf den Verbraucherschutz sowie den Schutz der Sozialordnung. Die zwischen 1996 und 2000 durchgeführten, weniger einschränkenden Maßnahmen seien nicht ausreichend gewesen, weshalb man sich für ein vollständiges Verbot für Standorte außerhalb von Spielcasinos entschlossen habe.

Der EuGH hielt dieses Verbot für eine Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen (Art. 28 EG). Diese Beschränkung sei nicht gerechtfertigt, da Griechenland nicht nachgewiesen habe, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen durchgeführt zu haben, die den innergemeinschaftlichen Handel weniger beschränkten (Rn. 39). Griechenland hätte sich insbesondere vergewissern können, dass diese Maßnahmen ordnungsgemäß und wirksam angewandt und/oder durchgeführt würden. Da bei den gegenständlichen Spielen kein Geldgewinn möglich sei, seien die Urteile Schindler und Läärä nicht anwendbar (Rn. 36).

Im Übrigen sieht der EuGH in dem griechischen Gesetz einen Verstoß gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Es gäbe zwar keine auf Gemeinschaftsebene harmonisierten Vorschriften für diese Spiele. Die Mitgliedstaaten müssten jedoch ihre Befugnisse unter Beachtung der durch den EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten ausüben. Durch das griechische Gesetz werde das Recht der Wirtschaftsteilnehmer aus anderen Mitgliedstaaten, sich zur Erbringung der fraglichen Dienstleistungen in Griechenland niederzulassen, erschwert oder gar unmöglich gemacht (Rn. 51 f.). Bei dem Betreiben von Spielautomaten handele es sich entsprechend des Anomar-Urteils um eine Dienstleistung im Sinne des EG-Vertrags. Auch bei über das Internet erbrachten Dienstleistungen der Informationsgesellschaft stelle jede Beschränkung dieser Tätigkeiten entsprechend dem Gambelli-Urteil eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar (Rn. 54). Hinsichtlich der fehlenden Rechtfertigung verweist der EuGH auf seine obigen Ausführungen, nach denen Griechenland nicht die Unwirksamkeit weniger beschränkender Maßnahmen nachgewiesen habe.

Zuletzt stellt der EuGH auch einen Verstoß gegen die in mehreren EG-Richtlinien Mitteilungspflichten vor. Griechenland hätte bereits im Entwurfsstadium über die geplante gesetzliche Neuregelung informieren müssen.

Kommentar:

Der Umstand, dass der EuGH nach Rücksprache mit dem Generalanwalt des EuGH ohne Schlussanträge entschieden hat, zeigt, dass der der Gerichtshof wenige rechtliche Probleme gesehen hat, sondern von vorneherein von einer offenkundigen Vertragsverletzung ausgeht. Dennoch ist die Entscheidung unabhängig von der Zitierung des Gambelli-Urteils für die Entwicklung der Rechtsprechung zu den Grundfreiheiten interessant. Eine bloße Beschränkung der Möglichkeit für Unternehmer aus anderen Mitgliedstaaten, die betreffenden Dienstleistungen vor Ort (d.h. nicht über das Internet) anzubieten, stellt bereits einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit dar. Bei einem binnengrenzüberschreitenden Angebot über das Internet ist jede Einschränkung ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit. Auch macht der EuGH erneut klar, dass die Darlegungs- und Beweislast für die Einschränkung der Grundfreiheiten bei dem beschränkenden Mitgliedstaat liegt. Dieser muss nachweisen, dass es keine anderen, weniger einschränkenden Maßnahmen gibt und dass er alle Maßnahmen durchgeführt hat, damit das von ihm angegeben Schutzziel erreicht werden kann. Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der einschränkenden Maßnahme trägt der Mitgliedstaat damit die volle Beweislast. Europarechtlich sicherlich nicht ausreichend ist es, lediglich etwa ein „Mindestmaß an Konsistenz“ ohne Angabe weiterer Beweismittel vorzutragen.

Im Übrigen macht der EuGH deutlich, dass nur bei Glücksspielen (mit höherem Gefährdungspotential im Vergleich zu Spielen ohne Gewinnmöglichkeit) europarechtlich ein Totalverbot denkbar ist. Im Übrigen gelten die normalen Regeln für den Binnenmarkt.

aus: Sportwettenrecht aktuell Nr. 52

> www.wettrecht.blogspot.com
 

02.03.07 12:21

23 Postings, 6513 Tage zampaduLotto-Block stellt ifo-Studie in Frage

Lotto-Block stellt ifo-Studie in Frage
STUTTGART/MÜNCHEN DTZ/vi). In den vergangenen Wochen war in den Medien immer wieder über Interpretationen eines Gutachtens des ifo-Instituts, München, zum deutschen Sportwettenmarkt zu lesen, die aus der Sicht des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) nicht richtig sind.

Das ifo-Institut selbst macht in der Zusammenfassung des Gutachtens auf Seite 46 auf diese Fehldeutungen aufmerksam:

„Um einer gängigen Missinterpretation des Ergebnisses entgegenzutreten, ist zu betonen, dass hier keine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen wird.“

„Die Studie untersucht nicht die außerökonomischen Folgen, wie etwa gesundheitliche Beeinträchtigungen, die möglicherweise mit einer verstärkten Wetttätigkeit verbunden sind (Stichwort Wett- und Spielsucht).“

„Als Argument für eine Liberalisierung des Wettmarktes sind die in dieser Studie nachgewiesenen Arbeitsmarkteffekte deshalb nicht verwendbar.“

Die irreführenden Interpretationen durch kommerziell interessierte Unternehmen der Glücksspielindustrie waren Gegenstand eines Gesprächs zwischen den Verfassern der Studie und Vertretern des DLTB. Darin wurde auch klar, dass die Studie in sich konsistent ist, die Prüfung außerökonomischer Folgen wie Spielsucht und rechtlicher Rahmenbedingungen jedoch nicht Inhalt des Auftrages zur Studie war. Sie enthalte bestimmte Szenarien und sei nicht als Prognose für zukünftige Entwicklungen zu sehen.

Offen bleibt, warum das ifo-Institut den Auftraggeber – einen Verband der kommerziellen Glücksspielindustrie, dem zum Beispiel die Firma Faber angehört – auf der Titelseite seiner Veröffentlichung nicht benennt und damit von seiner gängigen Praxis abweicht.

Nach der Auffassung des DLTB ist die ifo-Studie auf die Rechtslage und den Glücksspielstaatsvertrag nicht anwendbar und kann daher auch keine Entscheidungshilfe für die Politik sein. Laut ifo-Gutachten werden, wenn der neue Glücksspielstaatsvertrag in der vorgeschlagenen Form in Kraft treten sollte, sich auf dem Wett- und Lotteriemarkt erhebliche Änderungen ergeben: Werbung für Lotto und jede andere Form des Glücksspiels müssten „drastisch eingeschränkt“ werden. Hierduch wäre gewerblichen Lottovermittlern wie Faber, Fluxx oder Tip24 weitgehend die Geschäftsgrundlage entzogen, da deren Geschäft ohne Werbung und Internetvertrieb kaum vorstellbar sei, so das ifo-Institut.

Noch härter träfe es laut Gutachten private Sportwettenanbieter. Denn Glücksspiele im Internet, zu denen in Deutschland auch Sportwetten zählen, sollen nach dem neuen Staatsvertrags komplett verboten werden und Buchmacher, wie z.B. Bwin, die mit einer Gewerbeerlaubnis aus der ehemaligen DDR arbeiten, sollen die per Einigungsvertrag übertragene Konzession verlieren.

Die ifo-Studie bezweifelt, ob ein solcher „staatlicher massiver Eingriff dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit genügt und mit der Dienstleistungsfreiheit in der EU in Einklang gebracht werden kann“. Es seien auch andere Regelungen möglich. Dazu führt das ifo-Institut Beispiele aus Großbritannien, Österreich und Italien an.  

Seite: 1 | ... | 2 | 3 | 4 | 5 |
| 7 | 8 | 9 | 10 | ... | 16   
   Antwort einfügen - nach oben