Dt. Telekom: Prospekthaftungsklagen noch möglich

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eröffnet am: 23.04.03 14:56 von: anarch. Anzahl Beiträge: 1
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2728 Postings, 7907 Tage anarch.Dt. Telekom: Prospekthaftungsklagen noch möglich

T-Aktionäre bekommen mehr Zeit für Klagen

Die Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz sieht eine Möglichkeit, die Verjährungsfrist für Klagen gegen die Deutsche Telekom zu verlängern. Hunderte von Aktionären sollen sich bereits bei der Vereinigung gemeldet haben.


Die Deutsche Telekom |DTE  12,89 2,14%| kann nicht darauf hoffen, dass Ende Mai die Verjährungsfrist für Klagen wegen des dritten Börsengangs des Konzerns abläuft. Wie die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) am Mittwoch mitteilte, besteht die Möglichkeit, ein Güteverfahren bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle der Stadt Hamburg einzuleiten.

Eigentlich läuft die Frist für so genannte Prospekthaftungsklagen am 26. Mai ab. Mit dem Güteverfahren könnte die Frist aber um mindestens sechs Monate verlängert werden, sagte ein Sprecherin der DSW der Netzeitung. Der Zeitgewinn eröffne die Chance, mögliche Ermittlungsergebnisse der Bonner Staatsanwaltschaft zu nutzen. Hunderte hätten sich bereits bei der DSW gemeldet und Informationen über eine mögliche Klage gegen die Telekom erbeten, sagte die Sprecherin weiter.


Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt derzeit wegen des Börsengangs der dritten Tranche von T-Aktien gegen die Deutsche Telekom. Der damalige Konzern-Finanzvorstand Joachim Kröske soll die Vorstandskollegen und den Aufsichtsrat im September 1999 darauf hingewiesen haben, dass der Kurs der T-Aktie und der Kaufpreis für das britische Mobilfunk-Unternehmen One2One seiner Ansicht nach weit überhöht waren. Auch der Aufsichtsrat und mit ihm die beiden Vertreter des Bundes in dem Gremium seien über die Bedenken informiert gewesen.

In einem Schreiben soll Kröske Medienberichten zufolge vor einem «Kapitalmarktspiel» gewarnt haben, bei dem der Vorstand mit unrealistischen Wachstums- und Gewinnprognosen gearbeitet habe. Dieses habe zu Börsenkursen der T-Aktie geführt, die mit einem soliden Finanzgebaren nicht erreicht worden wären. Trotzdem hätten die Telekom und der Bund an dem dritten Börsengang festgehalten. Daraufhin hatten mehrere Kleinaktionäre Anzeige wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs und des Verstoßes gegen das Aktiengesetz eingereicht.


Ergebnisse abwarten

Laut DSW besteht das Risiko für Aktionäre derzeit darin, angesichts der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen auf einer schlechten Informationsbasis zu klagen und hierbei ein hohes Kostenrisiko einzugehen. Bund, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Telekom hatten nach Angaben der DSW eine Verlängerung der Verjährungsfrist abgelehnt. Bei der KfW hat der Bund Teile seines Aktienbesitzes am Konzern geparkt.

Damit sei den Aktionären die Chance genommen, die seit Frühjahr 2000 laufenden Ermittlungen abzuwarten und für eine Klage zu nutzen, so die Schutzgemeinschaft. Klagen können nach Angaben der DSW grundsätzlich Aktionäre, die die Papiere der dritten Telekom-Tranche bis zum 19. Dezember 2000 gezeichnet oder gekauft haben. Eine Einschaltung der Hamburger Vergleichsstelle ist laut DSW zwar nicht kostenfrei. Verglichen mit einer Klage sei die Belastung aber moderat. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist sei allerdings keine Garantie für eine Schadenersatzzahlung. (nz)

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